15.04.2019

Europaweiter Schutz für Whistleblower

Parlament gibt grünes Licht für Schutz von Hinweisgebern

„Skandale wie Lux-Leaks, Paradise Papers oder die NSA-Abhöraffäre haben gezeigt, dass viele Missstände nur dank mutiger Menschen, die ihre Zukunft aufs Spiel setzen, bekannt werden.“ 

„Diesen Schritt wagen verständlicherweise längst nicht alle, denn die Folgen sind bisher ungewiss. Künftig werden Hinweisgeber, die im öffentlichen Interesse Verstöße gegen EU-Recht melden, geschützt“, so die rechtspolitische Sprecherin der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Sylvia-Yvonne KaufmannDas Europäische Parlament hat am Dienstag, 16. April 2019 einen entsprechenden Gesetzestext verabschiedet, auf den sich im März die Verhandlungsteams von Rat, Parlament und Kommission geeinigt hatten.

Die freie Wahl des Meldekanals ist einer der zentralen Errungenschaften des Parlaments. „Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber können individuell entscheiden, welchen Weg sie wählen. Es gibt keine Verpflichtung, zuerst einen internen Meldekanal im Unternehmen zu nutzen, den die Unternehmen nun einrichten müssen. Sie können sich auch direkt an eine externe öffentliche Stelle wenden, die jeder EU-Mitgliedstaat einführen muss. Wer im öffentlichen Interesse handelt, muss sich seines Schutzes sicher sein, egal welcher Weg gewählt wird, um über Missstände zu informieren“, so die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann.

Der Schutz erstreckt sich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privaten und öffentlichen Sektor aber auch viele weitere Personengruppen wie Selbständige, Praktikantinnen und Praktikanten, Bewerberinnen und Bewerber oder ehemalige Angestellte. Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower, wie Degradierung oder Kündigung, werden explizit unter Strafe gestellt. Personen, die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber unterstützen, wie zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen, genießen ebenfalls Schutz vor jeder Form von Vergeltung. Geschützt wird, wer die Verletzungen von bestimmten, klar definierten EU-Gesetzen meldet, inklusive Fälle von Steuerbetrug, Geldwäsche oder Verstöße gegen Datenschutz- oder Umweltschutzbestimmungen. EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, den Schutz auf weitere Bereiche auszuweiten.
Die Mitgliedstaaten müssen diesem neuen EU-Gesetz nun noch final zustimmen. Dann haben sie zwei Jahre Zeit, um die Regeln in nationale Gesetze umzusetzen.

Weitere Informationen: 
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