20.02.2018

Europas letzten Urwald retten

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat am Dienstag, 20. Februar 2018, bestätigt, dass Polen gegen die Naturschutzrichtlinien verstoßen hat, weil es eines der letzten großen Urwaldgebiete in Europa roden will. „Urwälder sind über Jahrhunderte gewachsen, können aber in wenigen Monaten zerstört werden. Wenn diese einmalige Naturlandschaft erstmal vernichtet wurde, kann keine politische Maßnahme sie wieder herstellen. Deswegen ist es gut, dass der Generalanwalt so klar und deutlich Stellung bezogen hat“, erklärt Susanne Melior, SPD-Europaabgeordnete im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die EU-Kommission hatte im Juli 2017 Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, um den Holzeinschlag in einem der letzten Urwälder Europas zu stoppen. Die Maßnahmen der polnischen Regierung verstoßen gegen die EU-Naturschutzrichtlinien. Die EU-Kommission beantragte eine einstweilige Verfügung, so dass bereits vor der Urteilsverkündung die Zerstörung des Białowieża-Nationalpark beendet wird. Der EuGH gab der EU-Kommission Ende November Recht und verhängte ein Zwangsgeld gegen Polen in Höhe von 100.000 Euro pro Tag, wenn Polen nicht innerhalb von 15 Tagen die aktive Waldbewirtschaftung beendet oder deren Maßnahmen besser begründet. „Die europäischen Vogelschutz- und die Fauna-Habitat-Richtlinien sind sehr gut und funktionieren, wenn die EU-Mitgliedstaaten sie ordentlich anwenden würden. Der Umgang Polens mit dem Białowieża-Wald, ein sogenanntes Natura-2000-Schutzgebiet, ist ein Beispiel, wie es nicht gut läuft. Unsere europäischen Naturschätze sind kein Selbstbedienungsladen. Ich hoffe sehr, dass die polnische Regierung dies erkennt und das kommende Urteil des höchsten europäischen Gerichts umsetzen wird“, so Susanne Melior. Das Urteil des EuGH wird im März 2018 erwartet. Weitere Informationen: Büro Melior +32 28 45183 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)