24.01.2018

Europäisches Parlament stimmt für besseren Schutz des Steuerzahlers

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europaparlaments hat am Mittwoch, 24. Januar 2018, seine Position zum Kommissionsvorschlag für die Sanierung und Abwicklung von Zentralen Gegenparteien (auch Central Counterparties oder CCPs) beschlossen. Zentrale Gegenparteien sind Schlüsselinstitutionen für die internationale Finanzstabilität. Diese Einrichtungen haben sich darauf spezialisiert, den Handel zwischen verschiedenen Banken sicherer und effizienter zu machen. Banken machen ihre Derivateverträge nicht mehr direkt miteinander, sondern über die zentralen Gegenparteien als Mittler. Dem Vorschlag der Ko-Berichterstatter Jakob von WEIZSÄCKER (S&D) und Kay SWINBURNE (ECR) folgend liegt der Fokus des Parlaments darauf, die Krisenvorsorge für Zentrale Gegenparteien zu stärken und damit das Risiko zu minimieren, dass ein scheiternder CCP vom Steuerzahler gerettet werden muss. Dafür werden die Anreize für ein solides Risikomanagement der Finanzwirtschaft gestärkt und die Verlusttragfähigkeit der privaten Marktteilnehmer erhöht. Jakob von WEIZSÄCKER kommentiert: „Ich bin froh, dass nun auch in extremen Szenarien Verluste von Finanzsektorakteuren getragen werden müssen, und zwar in Abhängigkeit ihrer Möglichkeiten, die Risiken zu steuern. Dies betrifft die CCPs selbst, die Clearingmitglieder und schließlich die Investmentkunden. Damit verbessern wir die Anreize für ein verantwortungsvolles Risikomanagement und den Schutz des Steuerzahlers“, so der Finanzmarktexperte. Mit dem Vorschlag soll die Transparenz, Glaubwürdigkeit und der Anwendungsbereich der Sanierungsphase erhöht werden, so Jakob von WEIZSÄCKER: „Wenn die Sanierung eines CCPs dennoch scheitert, ermöglichen wir der Abwicklungsbehörde, schnell und entschieden mit einem großen Instrumentenkasten einzugreifen. Eine erfolgreiche Abwicklung setzt voraus, dass private Marktteilnehmer Verluste soweit wie möglich selbst tragen. Zu diesem Zweck fordert das Parlament bessere Regeln für die Berechnung der theoretischen Verluste, die Marktteilnehmer im Falle eines Nichteingreifens der Abwicklungsbehörde zu tragen hätten, indem in Zukunft auch systemische Effekte zuverlässig Berücksichtigung finden. Damit wird faktisch die private Gläubigerhaftung zu Gunsten der Steuerzahler ausgeweitet. Außerdem sehen wir aufgrund der starken gegenseitigen Abhängigkeit zwischen globalen CCPs und deren gemeinsamen Clearingmitgliedern umfassende Stresstests der Sanierungs- und Abwicklungsvorkehrungen auch hinsichtlich deren aggregierter systemischer Effekte vor.“ Jakob von WEIZSÄCKER erklärt weiter: „Mit Blick auf die systemische und grenzüberschreitende Natur großer CCPs sollten die weiteren laufenden Gesetzgebungsverfahren zur European Market Infrastructure Regulation darauf abzielen, eine gemeinsame europäische Aufsichts- und Abwicklungsarchitektur sowie einen gemeinsamen Abwicklungsfonds für CCPs zu entwickeln, analog zur Bankenunion. In unserer Position haben wir eine entsprechende Review-Klausel eingefügt, um gegebenenfalls diesbezügliche Fortschritte im Rahmen der weiteren EMIR-Überarbeitung zeitnah für die Regelung von Sanierung und Abwicklung aufgreifen zu können.“ Weitere Informationen: Büro von Weizsäcker +32 2 28 37267und Angelika Pentsi +32 473 930060 (Pressesprecherin)