20.01.2021

„EU-Staaten müssen grenzüberschreitende Arbeit einheitlich regeln“

Europaparlament will mehr Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt

EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen bei Bedarf so einfach wie möglich in anderen europäischen Staaten arbeiten können. Deshalb hat das Europäische Parlament am heutigen Mittwoch über einen Initiativbericht zur Stärkung der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt abgestimmt. Evelyne Gebhardt, Sprecherin der Europa-SPD für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:

„Die Dienstleistungsfreiheit ist das Herzstück des Binnenmarktes. Dabei haben die Vereinbarungen in der europäischen Dienstleistungsrichtlinie bereits viele ungerechtfertigte Hindernisse gegen grenzüberschreitende Dienstleistungen abgebaut. Dennoch funktioniert der Binnenmarkt in diesem Punkt bisher nicht reibungslos. Unternehmen wissen nicht, wer in einem anderen EU-Staat ihr Ansprechpartner ist oder welche Vorschriften für die Niederlassung gelten.

Ich begrüße ausdrücklich, dass das Europäische Parlament mit diesem Initiativbericht eine soziale Perspektive auf den Binnenmarkt einnimmt. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bekämpfen diskriminierende und unverhältnismäßige Barrieren. Für uns ist dabei maßgeblich, dass wirtschaftliche Freiheit Hand in Hand mit einer hohen Qualität von Dienstleistungen gehen muss. Dazu zählen ein starker Verbraucherschutz und verbindliche Arbeitnehmerrechte sowie ein nachhaltiger Umgang mit der Umwelt. Auch der Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge ermöglicht einen fairen Wettbewerb im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Beschäftigten.

Eine einheitliche Umsetzung der europäischen Regeln im Binnenmarkt ist wichtig und richtig - selbstverständlich unter völliger Berücksichtigung des Rechtes des Landes, in dem gearbeitet werden soll. Hilfreich hierfür ist das Single Digital Gateway, ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU, um bürgernah und nutzerfreundlich alle Leistungen über ein einziges Portal anzubieten. Damit könnte sich jeder und jede einerseits schnell und unkompliziert über Rechtsvorschriften im jeweiligen EU-Mitgliedstaat informieren und andererseits grenzüberschreitend tätig werden.“

Das Ergebnis der Abstimmung soll gegen 19 Uhr verkündet werden. Es wird mit einer breiten Mehrheit für den Bericht gerechnet.