15.11.2023

"EU setzt mit neuer Methan-Verordnung globale Standards"

Einigung zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten

In der vergangenen Nacht haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten in interinstitutionellen Verhandlungen auf die erste EU-Verordnung zur Reduzierung von Methan im Energiesektor verständigt. Die EU wird damit erstmalig Methan-Emissionen in der Energie-Industrie vermindern und damit global Standards setzen. Das Treibhausgas Methan verursacht laut EU-Kommission etwa ein Drittel der Klima-Erwärmung. Rund 60 Prozent der weltweiten Methan-Emissionen sind menschengemacht. Zu den größten Quellen gehört die Nutzung fossiler Brennstoffe.

Jens Geier, Vorsitzender der Europa-SPD und Schattenberichterstatter für die Methan-Verordnung:

„Die EU hat die dringende Aufgabe, die Methanemissionen im europäischen Energiesektor zu drosseln. In den Verhandlungen zu den neuen, europaweiten Regeln haben wir Maßnahmen verstärkt, um Lecks an Gas- und Ölpipelines frühzeitig zu finden und schnell zu reparieren, ohne dabei die Versorgungs- und Arbeitssicherheit aus dem Blick zu verlieren. Was den inaktiven Kohlebergbau betrifft, haben wir Erfahrungen mit der Eindämmung von Methanemissionen, die in den EU-Mitgliedstaaten erfolgreich waren, in die Verordnung einbezogen. Für den aktiven Bergbau haben wir die Vorgaben zur Methanreduzierung verändert, um einen gerechten Übergang für die Beschäftigten zu erreichen. 


Ein Großteil des Methans im Energiebereich stoßen Unternehmen außerhalb der Grenzen Europas aus. Auf Drängen des Parlaments hin werden deshalb auch Importeure Maßnahmen zur Methan-Reduktion umsetzen müssen, ohne dabei die Versorgungssicherheit der EU zu gefährden.

Eins ist klar: Solange wir fossile Rohstoffe fördern, werden wir es auch mit Methan zu tun haben. Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern ist daher weiter der beste Klimaschutz. Methan abzusaugen und zu verbrennen, bleibt die zweitbeste Lösung. Aber vor allem müssen wir entschlossen vorgehen, um unkontrollierte Methanaustritte zu stoppen.“

Das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen muss jetzt von Rat und Kommission bestätigt werden. Die Verordnung wird am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und europaweit gültig sein.