16.05.2018

Etappensieg für deutsche und europäische Filmförderung

Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch, 16. Mai 2018, eine Klage des Videostreaming-Dienstes Netflix gegen Einzahlungen in die deutsche Filmförderung abgewiesen. „Ich bin erleichtert über die Entscheidung des EuGH. Sie bestärkt den mehrheitlichen Willen des Europäischen Parlaments, außereuropäische Video-on-demand-Anbieter auch in die europäische Filmförderung einzubeziehen“, kommentiert die SPD-Europaabgeordnete und Kulturausschuss-Vorsitzende Petra Kammerevert. Allein im ersten Quartal 2018 wuchs der Video-on-demand-Riese weltweit um 7,4 Millionen Nutzer, steigerte seinen Umsatz um 40 Prozent und erzielte einen Gewinn von 234 Millionen Euro. „Mit der drastisch gewachsenen Popularität der Video-on-demand-Anbieter wächst auch deren gesellschaftliche Verantwortung für den Film als kulturelles Gut. Netflix, Apple, Amazon & Co. müssen begreifen, dass wir in Europa kulturelle Güter nicht auf den Markt verramschen wie ein paar Schrauben und Nägel“, so Petra Kammerevert. Deshalb müssen diese Konzerne durchgängig besondere Fördermechanismen, bei denen es vor allem um den gesellschaftlichen Wert von Filmen geht, in den Ländern Europas beachten, in denen sie ihre Angebote verbreiten wollen. Steuerzahlungen sowie Respekt und aktive Beteiligung an Fördersystemen im öffentlichen Allgemeininteresse müssen Grundbedingungen für den Marktzugang sein und sind ein Gebot der Fairness.“ Anfang 2017 hatte Netflix Klage beim EuGH eingereicht, weil sich das Unternehmen durch das System der deutschen Filmförderung zu Unrecht belastet sah. Der EuGH hat die Klage jetzt als unzulässig verworfen, weil das Unternehmen nicht „individuell beschwert“ sei. Dabei verweist das Gericht insbesondere darauf, dass schließlich auch deutsche und innereuropäische Video-on-demand-Anbieter zur Filmförderung herangezogen würden. Weitere Informationen: Büro Kammerevert +32 228 47554 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)