14.02.2023

"Erfolg für klimaschonenden Straßenverkehr"

EU-Parlament beschließt Verbrenner-Aus

Das EU-Parlament hat soeben für das Verbrenner-Aus gestimmt. Damit wird es ab 2035 keine Neuzulassungen von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotor in der Europäischen Union mehr geben.

Tiemo Wölken, klimapolitischer Sprecher der S&D:
"Die jetzige finale Zustimmung des EU-Parlaments zum Verbrenner-Aus ab 2035 ist ein Erfolg für klimaschonenderen Straßenverkehr und setzt ein klares industriepolitisches Zeichen. Der Beschluss sichert den Weg zur Umstellung auf Autos ohne Verbrennungsmotor ab, auf den sich Automobilhersteller schon lange gemacht haben. Durch diese Entscheidung schaffen wir Rechtssicherheit für die Hersteller und Sicherheit für hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der europäischen Automobilindustrie. Gleichzeitig stellt der Beschluss sicher, dass technologische Schlüsselkompetenzen, wie die Fertigung von Batteriezellen, in der EU gehalten werden. Besonders vor dem Hintergrund des amerikanischen Inflation Reduction Acts ist es wichtig, jetzt Investitionssicherheit in der EU zu schaffen, damit die europäische Industrie nicht ins Hintertreffen gerät und Zukunftstechnologien nicht abwandern."

Kurz vor der Abstimmung haben insbesondere Industrieverbände, die sich für die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen einsetzen, für eine Ablehnung des Vorschlags lobbyiert.

"Synthetische Kraftstoffe, oft eFuels genannt, sind keine Lösung. Sie sind extrem knapp, extrem teuer und werden in anderen Sektoren, die nicht elektrifiziert werden können, viel dringender gebraucht. Dass die EVP und Teile der Liberalen gegen das finale Trilog-Ergebnis gestimmt haben, macht deutlich, dass es ihnen nicht um Klimaschutz und bezahlbare Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger geht, sondern um simple Interessensvertretung für die Lobby für synthetische Kraftstoffe."


Die EU-Mitgliedsstaaten hatten den Vereinbarungen bereits im November 2022 förmlich zugestimmt. Mit der heutige Parlamentsabstimmung ist nur noch eine verfahrenstechnische Genehmigung durch den Rat erforderlich, nach der die Verordnung sofort in Kraft treten kann.