20.12.2017

Dunkelgelbe Karte für die polnische Regierung

Die EU-Kommission hat am Mittwoch, 20. Dezember 2017, in Brüssel erstmals in der Geschichte der Europäischen Union ein Verfahren gegen die Regierung eines EU-Mitgliedslandes aufgrund der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der europäischen Grundwerte aktiviert. „Das ist eine historische Entscheidung und ein starkes politisches Signal. Die nationalkonservative Regierung in Warschau wollte das Thema einfach aussitzen, hat sich aber in der Entschlossenheit der EU-Kommission getäuscht, die jetzt die dunkelgelbe Karte gezeigt hat“, so die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Das Europäische Parlament und die Kommission haben bereits mehrfach klargemacht, dass eine Aushöhlung der Unabhängigkeit der Justiz inakzeptabel ist. Es geht um den Schutz der demokratischen Rechte von Millionen Polinnen und Polen und aller EU-Bürgerinnen und Bürger im Land. Ich erwarte nun auch von den Regierungschefs Tacheles gegenüber der polnischen Regierung. Wer am Fundament europäischer Werte rüttelt, indem er Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung aushebelt, muss eine klare europäische Antwort bekommen.“ „Bereits kurz nach ihrem Amtsantritt 2015 hat die polnische Regierung begonnen, die Unabhängigkeit der Justiz auszuhöhlen. Fast zwei Jahre hat sie die Sorgen Hunderttausender polnischer Demonstranten, alle gutgemeinten Ratschläge, Stellungnahmen von renommierten Verfassungsexperten und Angebote des Dialogs aus Brüssel ausgeschlagen und unbeirrt weitere umstrittene Gesetze mit einer Regierungsmehrheit im Parlament verabschiedet. Der Geduldsfaden der EU-Kommission mit der PiS-Regierung ist nun verständlicherweise gerissen. Die Entscheidung richtet sich ausdrücklich gegen die Regierung und nicht die Bevölkerung Polens. Jetzt liegt es vor allem an der polnischen Regierung, dass aus der dunkelgelben Karte nicht Gelb-Rot wird. Die Tür für Gespräche bleibt offen“, stellt Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im Innenausschuss, klar. Das Europäische Parlament muss nun die Entscheidung der EU-Kommission bestätigen. Dann kommt die Lage in Polen auf die Tagesordnung des Rates. Die EU-Mitgliedstaaten können dann mit einer Vier-Fünftel-Mehrheit, das sind 22 Länder, sowie der Zustimmung durch das Europäische Parlament das Risiko einer systematischen Verletzung europäischer Werte durch Polens Regierung feststellen. In einem weiteren Schritt und durch eine einstimmige Entscheidung der Mitgliedstaaten könnten Sanktionen gegen Warschau verhängt werden. Weitere Informationen: Büro Kaufmann +32 228 47788 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513