17.12.2025"Dumping durch die Hintertür erschweren"Europäischer Klimazoll soll ausgeweitet werdenTiemo WölkenSeit 2021 hat die EU einen Preis für die CO2-Emissionen festgelegt, die bei der Herstellung von CO2-intensiven Waren (Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Dünger) entstehen, die in die EU eingeführt werden. Der Kohlenstoffgrenzausgleich soll europäischen Handelspartnern Anreize zur Dekarbonisierung bieten und Dumping-Preise verhindern, die der europäischen Industrie schaden. Die Bezahlung von CO2-Emissionen wurde damit zu einer Bedingung für die Zulassung von Produkten auf dem europäischen Binnenmarkt. Nun schlägt die EU-Kommission eine Ausweitung der Palette an Gütern vor, die von dem Grenzausgleich betroffen sein sollen.Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D:"Es ist gut, dass wir den CO2-Grenzausgleich als eines der zentralen Instrumente zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft kontinuierlich weiterentwickeln. Die Kommission weitet den Anwendungsbereich nun auf ausgewählte verarbeitete Industrieprodukte sowie auf bestimmte Haushaltsgüter wie Waschmaschinen aus, die einen hohen Anteil an relevanten Rohmaterialien enthalten. Das ist sinnvoll, denn so verhindern wir, dass die globale Konkurrenz das System umgeht, indem sie statt der Rohstoffe verarbeitete Produkte importiert.Gleichzeitig muss die Kommission jetzt auch in den Details liefern: Die Schutzmechanismen gegen Betrug und die Ausnutzung des Systems durch ausländische Wettbewerber müssen streng und wirksam ausgestaltet sein – etwa bei der Festlegung realistischer und robuster Standardwerte für Emissionen im Ausland.Beim neuen Dekarbonisierungsfonds, der insbesondere Produzenten von Stahl, Aluminium und Düngemitteln unterstützen soll, muss sichergestellt werden, dass die Förderung passgenau das Wettbewerbsproblem bei Exporten adressiert, unbürokratisch nutzbar ist und zugleich wirksame Anreize für Dekarbonisierung setzt. Der vorliegende Vorschlag bietet dafür eine Grundlage, die wir im parlamentarischen Verfahren jedoch noch verbessern müssen."Hintergrund: Die EU hat den CBAM im Rahmen des Klimaprogramms Green Deal 2021 beschlossen. Der Klimazoll wird in seiner endgültigen Form ab 2026 gelten, mit einer Übergangsphase von 2023 bis 2025. Tiemo Wölken Niedersachsen Ausschuss für Umweltfragen, Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Rechtsausschuss Unterausschuss für Gesundheittiemo.woelken@europarl.europa.eu0032 228 45431 Hannah Cornelsen Pressesprecherinhannah.cornelsen@europarl.europa.eu+32 477 95 48 36
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