06.02.2017Deutschland muss Luft- und Wasserqualität verbessern Mittelmäßiges Zeugnis für die Bundesrepublik: Die EU-Kommission hat am Montag, 6. Februar 2017 einen Bericht über die Umsetzung von EU-Umweltrecht vorgelegt und dabei jeden Mitgliedstaat bewertet. In Deutschland wurden Defizite bei unzureichender Luft- und Grundwasserqualität identifiziert. „Die besten EU-Umweltstandards und Ziele nützen nichts, wenn sie auf nationaler Ebene nicht eingehalten werden“, so der SPD-Europaabgeordnete Jo Leinen, Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes. „Bei den Vorschriften geht es um wichtige Themen wie den Schutz von Grundwasser und Boden, den Erhalt der Artenvielfalt oder auch die Entsorgung von Abfällen.“ „Besonders schlechte Noten erhält Deutschland zum wiederholten Male für die starke Luftverschmutzung. Das ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung und Bundesländer, die Stickoxid- und Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr zu verringern. Dabei ist Luftverschmutzung nicht nur ein Umweltproblem, sondern schadet der menschlichen Gesundheit“, erklärt Jo Leinen. Die Kommission bemängelt außerdem eine hohe Nitratbelastung im Grundwasser und Defizite im Artenschutz. „Es ist nicht hinnehmbar, dass 60 Prozent der gefährdeten Arten in Deutschland nur unzureichend geschützt werden“, sagt Jo Leinen. Die Kommission mahnt Deutschland, die Zusammenarbeit der Bundesländer zu verbessern sowie umweltschädliche Subventionen zu verringern. „Umweltschutz muss auch in anderen Politikbereichen mitgedacht werden. Wirtschafts-, Energie- oder Verkehrsprojekte dürfen den Zielen von Natur- und Artenschutz nicht entgegenstehen“, so Jo Leinen. „Es ist lobenswert, dass die Kommission endlich die Umsetzung des Umweltrechtes unter die Lupe nimmt“, so Jo Leinen. Das neue Monitoring-Instrument der Kommission soll alle zwei Jahre wiederholt werden. Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten müssten auch weiterhin für die vollständige Umsetzung von Umweltrecht sorgen. Derzeit seien noch zwölf EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Umweltbereich anhängig. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes wird sich daher in einem eigenen Bericht den Umsetzungsdefiziten des 7. Umweltaktionsprogrammes widmen. Falls nötig soll die Kommission aufgefordert werden, weitere Maßnahmen gegenüber den Mitgliedstaaten zu veranlassen, um die Vollzugsprobleme des EU-Rechts zu beheben. Weitere Informationen: Büro Leinen +32 2 28 45842 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)