27.01.2026

"Beginn einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit"

EU und Indien schließen lange verhandeltes Abkommen

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Indiens Premierminister Narendra Modi haben beim EU-Indien-Gipfel in Neu-Delhi den Abschluss der Verhandlungen über ein Handelsabkommen verkündet. 
Dieser Meilenstein markiert den Anfang des formellen Prozesses. Das Abkommen wird in den kommenden Monaten in alle EU-Amtssprachen übersetzt und darin rechtlich überprüft werden. Dann werden die Mitgliedstaaten im Rat und schließlich das Europäische Parlament darüber abstimmen, bevor es praktisch umgesetzt werden kann. 
Die Gespräche hatten 2007 begonnen, waren aufgrund erheblicher Differenzen 2013 jedoch vorerst auf Eis gelegt worden. Im Jahr 2021 einigten sich beide Seiten auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen in allen Bereichen. 


Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament: 
"Der Abschluss der Verhandlungen mit Indien ist ein Hoffnungsschimmer angesichts der chaotischen geopolitischen Lage, in der Regierungen die Handelspolitik viel zu oft für illegitime Zwecke missbrauchen. Die EU steht mit ihrem Beharren auf der regelbasierten Ordnung nicht allein da. Das Handelsabkommen mit Indien ist - neben dem Mercosur-Abkommen und vielen weiteren Kooperationen - ein wichtiger Schritt, die Geltung des Rechts global zu unterstützen statt dem Recht des Stärkeren Raum zu geben. Das Abkommen bietet eine gute vertragliche Grundlage mit einem verlässlichen Partner und mit guten Entwicklungsmöglichkeiten. So geht faire Partnerschaft. Die EU und Indien arbeiten enger zusammen, während andere den Welthandel mit Zöllen und Exportkontrollen ausbremsen.

Die Verhandlungen über das Abkommen waren nicht leicht, die Positionen lagen in vielen Bereichen weit auseinander. Trotzdem hat man sich im Dialog auf Lösungen einigen können, die für beide Seiten akzeptabel sind. Das Ergebnis werden wir im Europäischen Parlament nun eingehend prüfen. Klar ist, dass jedes Abkommen unterschiedlich ist und es damit keinen allgemeingültigen Maßstab gibt. Insofern unterscheiden sich die Zollreduzierungen von denen anderer Abkommen. Die Erleichterungen eröffnen aber erhebliche Marktpotentiale für die europäische Industrie, ohne eine vollständige Öffnung des europäischen Marktes zu vereinbaren. Auch in der Landwirtschaft sind besonders sensible Produkte ausgenommen. 

Erfreulich ist, dass die Vertragspartner zusätzlich Schritte zur nachhaltigen Entwicklung vereinbart haben, etwa zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte, von Umweltstandards und zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Für mich ist dieses Abkommen aber erst der Beginn einer engen Zusammenarbeit, keine Zementierung eines Status Quo. Auf dieser Grundlage können wir in Zukunft aufbauen."