14.06.2018

Auch Regierungen müssen sich für Meeresumweltschutz engagieren

Es ist das erste Mal, dass das europäische Parlament einen derartigen Rechtsakt zur EU-Fischereipolitik kippt: Mit einer deutlichen Mehrheit befand das Europäische Parlament fischereipolitische Maßnahmen zum Schutz einiger belgischer Meeresgebiete für unzureichend. „Das ernüchternde Fazit nach vier Jahren Regionalisierung der EU-Fischereipolitik lautet - insbesondere bei Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt: zu wenig und zu spät!“, zeigt sich die SPD-Europaabgeordnete und Fischereipolitikerin Ulrike Rodust verärgert. „Ziel der Regionalisierung war es, wichtige Maßnahmen unter Einbindung der betroffenen Akteure vor Ort zu beschließen. Stattdessen wird die Regionalisierung von EU-Mitgliedstaaten - wie in diesem Fall Belgien, den Niederlanden, Deutschland, Großbritannien und Dänemark - missbraucht, um sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen. Da ist es nur folgerichtig, dass das Parlament diesen Beschluss niederstimmt“, so Ulrike Rodust. Im Einklang mit der EU-Umweltgesetzgebung für das Meer, muss die Fischereipolitik dazu beitragen, bis 2020 einen guten Umweltzustand in Europas Meeresgewässern zu erreichen. Dies beinhaltet, dass der Meeresboden möglichst intakt sein muss und wichtige Habitate geschützt werden. Der vorgeschlagene delegierte Rechtsakt soll für vier Zonen in einem belgischen Meeresschutzgebiet gelten, erlaubt jedoch für Fanggeräte mit Bodenkontakt, beispielsweise für Schleppnetze eine Übergangszeit von drei Jahren. Eine weitere, ursprünglich vorgeschlagene Zone wurde auf Druck der Niederlande aus dem Entwurf gestrichen. Zudem sollen in den Zonen auch alternative Fanggeräte getestet werden dürfen, die nicht näher definiert werden. „Mit diesem Verständnis der regionalisierten EU-Fischereipolitik werden die EU-Mitgliedstaaten ihren umweltpolitischen Pflichten niemals bis 2020 nachkommen können. Ein neuer Vorschlag muss deutlich ambitionierter sein, um die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu gewährleisten“, schätzt Ulrike RODUST die Konsequenzen aus der Ablehnung ein. „Leider standen aber auch für viele meiner Kolleginnen und Kollegen nicht die mangelnde Qualität des Vorschlags und der fehlende Schutz der Meeresumwelt im Vordergrund, sondern die Frage, ob bei den sogenannten alternativen Fanggeräten auch elektrische Pulsbaumkurren beinhaltet sein werden. Es ist bedauerlich, dass die emotionalisierte Debatte um ein Fanggerät zurzeit die gesamte europäische Fischereipolitik in diesem Maße dominiert“, so Ulrike Rodust. „Ob Pulsbaumkurren tatsächlich schonender sind als traditionelle Schleppnetze muss von der Wissenschaft weiter kritisch begleitet werden. Viel wichtiger ist jedoch, dass in Schutzgebieten mit großem Artenreichtum am Meeresboden weder alternative noch konventionelle Fanggeräte, die diesen stark beeinträchtigen, etwas zu suchen haben“. Mit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) 2013 wurden viele Detailentscheidungen im Rahmen der Regionalisierung in die Hand einzelner Gruppen von EU-Mitgliedstaaten gegeben. So können auch fischereipolitische Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und durch die EU-Kommission als delegierte Rechtsakte erlassen werden. Das Europäische Parlament hat in diesem Prozess am Ende ein Vetorecht. Weitere Informationen: Büro Rodust +32 2 28 45502 und Jan Rößmann +33 3881 73625 (Pressesprecher)