02.02.2024

“Anspruch auf Reparatur kommt“

EU-Einigung zur Stärkung des Verbraucherschutzes

Vertreter:innen von Parlament, EU-Staaten und Kommission haben sich in der Nacht zu Freitag auf eine wegweisende Neuerung im Verbraucherrecht geeinigt.
Die EU-Kommission hatte im März 2023 eine neue Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren vorgestellt, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen sollte, Waren länger zu nutzen.

René Repasi, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments zum Recht auf Reparatur:
„Mit dieser Einigung sind wir einem Recht der Verbraucher:innen auf Reparatur nähergekommen. Künftig wird es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie teuer neu zu kaufen. Das ist ein großer Erfolg für das Europäische Parlament, das sich vehement für eine Stärkung der Verbraucher:innen im Kampf gegen den Klimawandel eingesetzt hat. Wir können uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben. 35 Millionen Tonnen Müll produzieren die europäischen Verbraucher:innen im Jahr; nur, weil Produkte nicht repariert und durch ein Neuprodukt ersetzt werden.

Künftig belohnt der Gesetzgeber Verbraucher:innen, die sich im Mangelfall für eine Reparatur entscheiden. Hierfür haben wir die Gewährleistungsrechte gestärkt. Im Mangelfall werden reparaturwillige Verbraucher:innen künftig mit einer 36 monatigen Gewährleistung belohnt, anstelle der bislang unklaren deutschen Rechtslage. Das Vertrauen in Verbraucherinnen und Verbraucher derart zu stärken, führt zu mehr Reparaturen und unterstützt die Kreislaufwirtschaft.

Doch auch außerhalb der Gewährleistung soll die Reparatur an die Stelle des teuren Neukaufs treten. Hierfür führen wir erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei weißer Ware ein, etwa für Kühlschränke, Tiefkühltruhen, Waschmaschinen, Trockner und Spülmaschinen. Zudem gilt der Anspruch auch bei typischen Alltagsprodukten wie Smartphones.

Mit den jetzt verhandelten Maßnahmen wird es gelingen, den Reparaturmarkt zu öffnen und einen echten Wettbewerb auf Basis von Qualität und Reparaturpreis zu ermöglichen. So werden wir Sozialdemokrat:innen das Wirtschaftsmodell in Europa weiter zu einer sozialen Kreislaufwirtschaft umbauen. Daher freue ich mich, dass künftig jeder Mitgliedsstaat verpflichtende Maßnahmen umsetzen muss, um den Reparatursektor zu stärken. Damit sollen sich Verbraucher:innen in der gesamten EU Reparaturen leisten können - unabhängig vom eigenen Geldbeutel.“


Bevor die EU-Staaten die Richtinie innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht überführen müssen, entscheiden noch final der Rat und das EU-Parlament darüber. Das Plenum des Parlament wird noch in dieser Legislaturperiode darüber abstimmen.