01.06.2021

"Ankündigungen der Kommission reichen nicht aus"

Parlamentarier*innen fordern stärkeren Rechtsstaatsschutz ein

Das Europäische Parlament hat die EU Kommission aufgefordert, den neuen Rechtsstaatsmechanismus zum Schutz des EU-Haushalts bis zum 1. Juni anzuwenden – andernfalls drohe eine Klage wegen Untätigkeit vor dem Europäischen Gerichtshof. In der vergangenen Woche kündigte die Kommission Schritte zur Anwendung an. 

Bei Verstößen eines Mitgliedstaats gegen Rechtsstaatlichkeits-Prinzipien sollen EU-Gelder einbehalten werden können. Die im vergangenen Jahr beschlossene, sogenannte Haushaltskonditionalität erlaubt dieses Vorgehen.

Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied im Innenausschuss:"Ich begrüße, dass die Kommission auf unseren Druck hin zugesagt hat, den Rechtsstaatsmechanismus auch schon vor dem Urteil der Klagen Ungarns und Polens anzuwenden. Auch dass die Kommission ihre Guidelines zur Anwendung des Mechanismus‘ dem Parlament jetzt vorlegt und noch vor dem Sommer fertigstellen will, ist dem Drängen der Parlamentarier*innen zu verdanken. Bisher ist es allerdings bei Ankündigungen geblieben. Der Rechtsstaatsmechanismus wird erst mit der Benachrichtigung der betroffenen Mitgliedstaaten ausgelöst, dazu braucht es keine Guidelines. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Kommission zu zurückhaltend und zu spät handelt, wenn es um den Schutz der Rechtsstaatlichkeit geht. Deshalb sollten wir den Druck aufrecht erhalten und klagen, wenn die Kommission nicht tätig wird.“

Katarina Barley wird über das Thema am Donnerstag, 3. Juni, 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr, in einem Online-Pressegespräch der Europa-SPD berichten. Bei Interesse kann die Anmeldung mit vollem Namen an jan.rossmann@europarl.europa.eu erfolgen.