16.10.2017

Agrarlandspekulation muss ein Ende haben

Dank des Engagements von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geht die Europäische Union nun stärker gegen Agrarlandspekulation vor. Ein Leitfaden, den die EU-Kommission jetzt veröffentlich hat, soll Mitgliedstaaten zeigen, wie sie übermäßigen Preisspekulationen bei landwirtschaftlichen Flächen vorbeugen können. Damit greift die Kommission eine Forderung des Europäischen Parlaments aus dem Bericht zur Agrarlandkonzentration der SPD-Europaabgeordneten Maria Noichl auf. „Ich freue mich, dass die EU-Kommission unsere Forderung in die Tat umsetzt. Der Leitfaden erleichtert es den Mitgliedstaaten, den Verkauf von Agrarland so zu regulieren, dass einerseits Flächenkonzentration gebremst wird und andererseits die geltenden Gesetze gewahrt werden“, sagt die Agrarexpertin Maria Noichl, deren Bericht zur Agrarlandkonzentration im April 2017 mit großer Mehrheit angekommen wurde. „Es bleibt aber abzuwarten, inwieweit die Leitlinien der EU-Kommission Erfolge bringen werden, denn auf die Rechtsprechung des EuGH wird man trotzdem angewiesen sein. Die EU-Kommission betont auch, wie wichtig die Einzelfallprüfung bleibt.“ Bereits 2013 haben in der EU 3 Prozent der Betriebe mehr als die Hälfte der europäischen landwirtschaftlich genutzten Fläche kontrolliert. Die Versuche einzelner osteuropäischer Mitgliedstaaten, diesen Trend einzudämmen, hatten jedoch in der Vergangenheit mehrfach die EU-Kommission auf den Plan gerufen, weil sie eine Diskriminierung ausländischer Investoren fürchtete. „Es ist klar, dass die vier Grundfreiheiten der EU, in diesem Fall vor allem der freie Kapitalverkehr, respektiert werden müssen und dass es auch nicht sein darf, dass Menschen aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert werden. Allerdings ist Agrarland ein besonderes Gut: eine knappe und nicht zu vermehrende Ressource. Der Trend zur Agrarlandkonzentration läuft dem europäischen Modell einer nachhaltigen, multifunktionalen und überwiegend von Familienbetrieben geprägten Landwirtschaft zuwider“, betont Maria Noichl. Landverkäufe sind im nationalen Recht der Mitgliedstaaten geregelt. Der EuGH sieht gewisse Eingriffe als möglichweise gerechtfertigt an: Vorab-Genehmigungen durch nationale Behörden, Beschränkungen bei der Größe der zu erwerbenden Flächen, Vorverkaufsrechte für bestimmte Käuferinnen und Käufer, wie Pächterinnen und Pächter, oder staatliche Preisinterventionen. Jedoch sind Beschränkungen beim Kauf von Agrarland aufgrund von Nationalität und Wohnsitz unzulässig, ebenso wie die Bindung an landwirtschaftliche Qualifikationen und die Verpflichtung, selbst Landwirtschaft zu betreiben. Auch kann man juristischen Personen den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen nicht untersagen. „Ich bewerte es so: Es ist ein winziger Schritt in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel tun. Wir brauchen ein ganzes Bündel an Maßnahmen: auf europäischer Ebene beispielsweise die Agrarland-Beobachtungsstelle und auf nationaler die Anpassung der Steuergesetzgebung. Denn wichtig ist vor allem eins: Die Agrarlandspekulation muss ein Ende haben“, erklärt Maria Noichl abschließend. Die komplette Mitteilung der EU-Kommission auf Englisch ist hier zu finden. Weitere Informationen: Büro Noichl +32 228 37 157 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressesprecherin)