23.04.2018

Whistleblower europaweit schützen

Lange hat das Europäische Parlament ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern gefordert, jetzt liefert die EU-Kommission. Am Montag, 23. April, präsentiert sie einen Richtlinienvorschlag zum Schutz von Hinweisgebern. „Der Druck des Europaparlaments hat sich gelohnt“, so die rechtspolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Skandale wie Lux-Leaks, Paradise Papers oder die jüngsten Enthüllungen rund um Facebook und Cambridge Analytica haben gezeigt, dass viele Missstände nur Dank mutiger Menschen bekannt werden, die oft genug ihre persönliche Zukunft aufs Spiel setzen. Ohne den Mut der Whistleblower wären zahlreiche Korruptions- und Steuerhinterziehungsaffären nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Wir benötigen einen europaweiten Schutz von Hinweisgebern, die im öffentlichen Interesse handeln. Whistleblower gehören geschützt, nicht verfolgt“, stellt Sylvia-Yvonne Kaufmann klar. Der Vorschlag der Kommission sieht eine weit gefasste Definition von Hinweisgebern vor, er bezieht sich sowohl auf Personen im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft. Außerdem soll der Schutz auch für Personen gelten, die nicht in normalen Angestelltenverhältnis arbeiten: „Es ist wichtig, dass nicht nur Personen, die in einem traditionellen Beschäftigungsverhältnis stehen, geschützt werden“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Leiharbeiter, Lieferanten und Berater etwa sind ebenfalls von einem Unternehmen wirtschaftlich abhängig. Auch sie sollten keine Angst vor Repressalien haben müssen, die von der Kündigung des Dienstvertrages, über den Verlust von Geschäftsbeziehungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren gehen können.“ Unternehmen und Behörden werden im Vorschlag aufgefordert, interne Wege für die Meldung von Missständen einzurichten. Die EU-Mitgliedstaaten sollen externe Stellen einrichten, an die sich Hinweisgeber wenden können. Hinweisgeber sollen auch die Möglichkeit bekommen, sich an die Presse zu wenden, wenn alle anderen Wege versperrt sind. „Dass Hinweisgeber sich auch an die Presse wenden können, haben wir seit langem gefordert. Gut, dass die EU-Kommission das aufgegriffen hat“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Wichtig ist nun, dass wir klare und transparente Regeln haben, welche Mittel Hinweisgebern wann zur Verfügung stehen, damit wir für Rechtssicherheit sorgen. Es muss jederzeit klar sein, ob das Gesetz Anwendung findet oder nicht. Wir brauchen einen höchstmöglichen Schutz für Whistleblower“, fordert Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Wenn ein Restrisiko besteht, werden Personen, die Strafen zu befürchten haben, verständlicherweise weiter schweigen. Einzelne Personen stehen hier häufig alleine gegen große Unternehmen oder Behörden. Wir dürfen sie nicht im Regen stehen lassen, sondern müssen sie schützen.“ Weitere Informationen: Büro Kaufmann +32 228 47788 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513