19.04.2023

„Wer den Planeten zerstört, darf in der EU keine Geschäfte machen“

Europäisches Parlament verabschiedet Gesetz zum Schutz der Regenwälder

Eine Mehrheit im Europäischen Parlament hat für die europäische Verordnung gegen EU-getriebene Entwaldung gestimmt. Die neue Vereinbarung soll verhindern, dass Waren, deren Produktion mit Abholzung in Verbindung steht, auf den EU-Markt gelangen. Unternehmen sollen hierzu transparente Lieferketten schaffen und zu nachhaltigerem Wirtschaften verpflichtet werden.


Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten und Chef-Verhandlerin der sozialdemokratischen Fraktion für die EU-Entwaldungs-Verordnung:

„Die EU-Verordnung gegen Entwaldung ist ein Gamechanger für den Erhalt der Regenwälder, aber auch für europäische Verbraucher*innen. Ob wir wollen, oder nicht: Beim Einkaufen packen wir derzeit fast immer ein Stückchen Regenwaldzerstörung in unseren Einkaufswagen. Denn bisher war es völlig legal, den Amazonas-Regenwald abzuholzen, das Holz in der EU zu verkaufen und auf den frei gewordenen Flächen Rinder zu halten. Die Steaks oder das Leder werden dann in europäischen Supermärkten angeboten. Dasselbe gilt für Soja, Palmöl, Kautschuk, Kaffee und Kakao. Oft wissen die Konsument*innen nicht, unter welchen prekären Umständen ihr morgendlicher Kaffee, oder das Stück Schokolade am Abend hergestellt wurden. Das wird sich nun ändern!

Mit dem EU-Gesetz gegen importierte Entwaldung müssen Unternehmen in Zukunft nachweisen, dass für den Anbau und die Produktion ihrer Waren keine Wälder zerstört oder Menschen vertrieben wurden. Mit der Verordnung setzen wir am Anfang der Lieferkette an und machen deutlich: Wer unseren Planeten zerstört, darf in der EU keine Geschäfte machen.“

Die EU-Staaten im Rat werden den Gesetzestext voraussichtlich am Donnerstag, 4. Mai, formell bestätigen. Nach der erfolgreichen Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Verordnung für mittelgroße und große Unternehmen voraussichtlich im Herbst 2024 in Kraft treten, eineinhalb Jahre nach Verabschiedung; für Kleinst- und Kleinbetriebe voraussichtlich im Frühling 2025, also zwei Jahre nach Verabschiedung.