15.09.2017

Urteil verhindert Ausbeutung von Flugpersonal

Wegweisendes Urteil für Flugpersonal: In einem Streit um die Billig-Fluglinie Ryanair hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag, 14. September, festgelegt, dass Flugpersonal arbeitsrechtliche Streitigkeiten dort vor Gericht bringen kann, wo es für gewöhnlich zur Arbeit startet, wohnt und seine Anweisungen erhält. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber in einem anderen EU-Land ansässig ist. „Das EuGH-Urteil zum Fall Ryanair ist ein wichtiger Schritt für faire Arbeitsbedingungen bei europäischen Fluglinien“, sagt Jutta STEINRUCK, beschäftigungspolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament. „Die ausbeuterischen Praktiken von Billig-Airlines sind schon lange bekannt. Das EuGH-Urteil kann ein wirksames Mittel sein, um zukünftig Lohn- und Sozialdumping im Flugsektor zu unterbinden.“ Bisher unterlag das Flugpersonal von Ryanair immer irischem Recht, auch wenn die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer nie einen Fuß auf irischen Boden gesetzt haben. „Ryanair umgeht nationale Gesetze und spart so massiv Lohn- und Sozialkosten beim Flugpersonal. Es ist gut, dass der EuGH diesen Praktiken nun einen Riegel vorschiebt“, erklärt Jutta STEINRUCK. Weitere Informationen: Büro Steinruck +32 228 38568 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513