21.10.2025

"Umweltschutz wahren, Kompromisslösung halten"

Änderungen am EU-Gesetz gegen Entwaldung

Die Europäische Kommission hat heute ihre überarbeiteten Vorschläge zur Umsetzung der sogenannten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt. 
Hintergrund des Gesetzes ist das Ziel, Waldrodungen einzudämmen, da Entwaldung und Waldschädigung auf vielfältige Weise zur globalen Klimakrise und zum Verlust an biologischer Vielfalt beitragen. Die EU-Vereinbarung soll verhindern, dass Waren, deren Produktion mit Abholzung in Verbindung steht, auf den EU-Markt gelangen. Unternehmen sollen hierzu transparente Lieferketten schaffen und zu nachhaltigerem Wirtschaften verpflichtet werden. 

Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten und Schattenberichterstatterin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament zur EU-Entwaldungsverordnung:
„Kurz vor der Weltklimakonferenz in Brasilien im Herzen des Amazonasregenwaldes kriegt die EU-Kommission noch die Kurve im Drama um die Waldschutz-Beschlüsse. Trotz der nun vorgeschlagenen Änderungen, die den Prozess weiter in die Länge ziehen, kann ich mit Erleichterung feststellen, dass die Umweltschutzwirkung der Entwaldungsverordnung gewahrt bleibt. Der Druck progressiver Kräfte hat bewirkt, dass keine Schlupflöcher in die Verordnung gerissen wurden. Der Vorschlag einer sogenannten Null-Risiko-Kategorie, mit der ganze Länder und Regionen von der Entwaldungsverordnung ausgenommen worden wären, ist vom Tisch.

In der Abwägung zwischen Bürokratieabbau und hohen Umweltstandards wurde eine akzeptable Balance gefunden. Das Kernelement der Entwaldungsverordnung, nämlich dass alle Rohstoffe bis auf ihre Anbau- und Produktionsfläche rückverfolgbar sein müssen, bleibt erhalten.

Die Vorschläge in ihrer Gesamtheit haben das Potenzial, die Auseinandersetzungen rund um die Entwaldungsverordnung zu befrieden und endlich Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen. Dafür müssen sich CDU und CSU jetzt klar zu diesem Kompromiss bekennen und die Umsetzung der Entwaldungsverordnung ohne Wenn und Aber unterstützen. Die von der Entwaldungsverordnung betroffenen Unternehmen brauchen schnellstmöglich Klarheit, in welcher Form und wann sie sich auf die Anpassungen einstellen müssen."

Weitere Informationen:  Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung beinhaltet unter anderem folgende Punkte: 

  • Für kleine und Kleinstunternehmen soll die Anwendung der Verordnung auf den 1. Januar 2027 verschoben werden, für größere Unternehmen ist eine sechsmonatige Übergangsphase ohne Sanktionen vorgesehen, bis die Verordnung Mitte 2026 für sie voll greift.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen, also Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden, beziehungsweise mit weniger als 50 Mitarbeitenden, müssen ihr jährlich zu erwartendes Warenaufkommen und die Lokalisierung der Produktions- und Anbauflächen nur einmalig bei den Behörden angeben, statt mit jeder Charge.
  • Zudem müssen nur noch Erstinverkehrbringer von Holzprodukten Sorgfaltserklärungen abgeben. In der vorherigen Version des Gesetzes sollten auch größere Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette Sorgfaltspflichten wiederholen müssen.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung von Delara Burkhardt zur vorangegangen Kontroverse um die Vereinbarungen, welche eine Änderung des Gesetzes notwendig gemacht hatte.