06.12.2018

Stärkung von Verbraucherrechten

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag, 6. Dezember 2018, eine Stärkung der kollektiven Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber großen Unternehmen beschlossen. Die Verbandsklage soll es Verbraucherorganisationen künftig ermöglichen, vor Gericht gegen unlautere Händler vorzugehen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen. „Das war ein langer und harter Kampf gegen die Verschleppungstaktik der Konservativen sowie Versuche der Industrie, den Vorschlag zu verwässern. Auch jetzt haben Mitglieder der Europäischen Volkspartei, der CDU und CSU angehören, wieder versucht, den Vorschlag in letzter Sekunde zu torpedieren, indem sie kein Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat erteilen wollten. Dieses durchschaubare Manöver auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher konnte abgewendet werden, macht aber deutlich, wer in welchem Team spielt. Doch die Anstrengungen haben sich gelohnt. Den Kommissionsvorschlag konnten wir an entscheidenden Stellen verbessern“, so Tiemo Wölken von der der SPD-Europa, Mitglied im Rechtsausschuss. „Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Europa einfacher etwa Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder Ersatzlieferung durchsetzen“, meint Evelyne Gebhardt, Mitglied im Rechtsausschuss. „Konsumentinnen und Konsumenten müssen nicht jahrelang auf Entschädigung warten, da sie diese bereits parallel einklagen können. Das ist besonders wichtig, da die Verfahren mit verschiedenen Einspruchsmöglichkeiten in vielen EU-Mitgliedsstaaten sehr lange dauern können. Zudem konnten wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durchsetzen, dass auf diesem Wege auch Entschädigungen für Kundinnen und Kunden im Flug- und Bahnverkehr erlangt werden können. Die Flugausfälle bei Ryanair und anderen Airlines in diesem Sommer haben vor Augen geführt, wie wichtig dieser Bereich ist. Auch Gesundheit, Umwelt und Datenschutz werden abgedeckt, wenn auch leider mit der Einschränkung, dass nur Verstöße gegen Personen in deren Eigenschaft als Konsumentinnen und Konsumenten eingeschlossen sind“, so Tiemo Wölken. Nach dem Willen des Rechtsausschusses sollen auch Drittmittel für die Finanzierung der Klagen durch Verbraucherschutzorganisationen verwendet werden dürfen. Dabei gelten allerdings strenge Transparenzregeln. „Das ist wichtig, damit Verfahren nicht einfach daran scheitern, dass Großunternehmen den längeren Atem haben.“ „Entgegen der Unkenrufen von Teilen der Industrie schafft die Europäische Verbandsklage keine amerikanischen Verhältnisse, weil Verbandsklagen nicht von Anwaltskanzleien, sondern ausschließlich von Organisationen angestrengt werden können, die keinen eigenen finanziellen Profit haben“, so Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. „Es wird deshalb weder einen Missbrauch von Verbandsklagen geben, noch ist eine Klagewelle zu erwarten. Jetzt ist der Europäische Rat am Zug, damit die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament so schnell wie möglich beginnen können. Weitere Informationen: Büro Wölken +32 228 38431 und Büro Gebhardt +32 228 37466