04.12.2018

Sozialdumping gegen LKW-Fahrerinnen und -Fahrer muss weiter eingedämmt werden

Nach langem Ringen haben sich die Mitgliedstaaten der EU in der Nacht zu Dienstag, 4. Dezember 2018, auf eine Position zum sogenannten Mobilitätspaket geeinigt. Dabei geht es um drei Gesetzesvorhaben: Entsendungsregeln im internationalen Transport Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer sowie die Zugangsvoraussetzungen zum europäischen Transportmarkt Regelungen zur Kabotage (Das ist die Transportleistung eines ausländischen Fahrzeugs plus Fahrerin oder Fahrer in einem anderen EU-Mitgliedsland.) Die wichtigsten Ergebnisse: Fahrerinnen und Fahrer sollen unter die Entsenderichtlinie fallen - und damit unter die Mindeststandards zu Lohn, Urlaub und so weiter des jeweiligen Landes, in dem sie arbeiten - sofern sie nicht reinen Import und Export betreiben. Ihre reguläre wöchentliche Ruhezeit sollen sie nicht mehr in der Fahrerkabine verbringen müssen und spätestens jede vierte Woche ins Land des Unternehmenssitzes zurückehren können. "Dieses Ergebnis ist ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Ratsentscheidung ist auch durch den nachhaltigen und dauerhaften Widerstand der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Parlament gegen eine Liberalisierung und Flexibilisierung zu Lasten der Fahrerinnen und Fahrer zustande gekommen. Wir werden jetzt weiter dafür kämpfen, die Schwachstellen des Ratsbeschlusses zu verbessern. Zum Beispiel ist es weiterhin wichtig, dass auch das osteuropäische LKW nicht dauerhaft in Westeuropa stationiert sein können und Fahrerinnen und Fahrer lediglich ausgetauscht werden, indem sie mit Minibussen quer durch Europa gefahren werden“, so Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der europäischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. "Das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort’ darf Beschäftigten in der Transportbranche nicht vorenthalten werden“, sagt Michael Detjen, beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD. „Die Ratspläne sehen hier inzwischen weniger Ausnahmen von den Mindestschutzbedingungen der Entsenderichtlinie vor. Klar ist, Fahrerinnen und Fahrer dürfen nicht dauerhaft zu den Löhnen des Heimatlandes durch Europa geschickt werden. Damit würde letztlich auch der große Parlamentserfolg zur Neuregelung der Arbeitnehmerentsendung zunichtegemacht. Schon bei der ersten Parlamentsabstimmung hatten wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten einer Änderung deshalb nicht stattgegeben und den Vorschlag zurück in den Transportausschuss überwiesen.“ Im Europäischen Parlament beschäftigt sich der Transportausschuss nun mit der Frage, ob kommende Woche ein erneuter Anlauf zur Abstimmung unternommen werden kann. Erst wenn sich das Parlament positioniert hat, kann der Trilog mit EU-Kommission und Rat beginnen. Weitere Informationen: Büro Ertug +32 228 37547, Büro Detjen +32 228 37563 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)