02.10.2018

Smarte Regeln für TV und Videos

Die am Dienstag, 2. Oktober 2018, in Straßburg verabschiedeten neuen Regeln umfassen nicht mehr nur das klassische Fernsehen und Videoabrufdienste, wie zum Beispiel Netflix. Sie schließen auch Plattformen mit ein, denn auf Youtube oder Facebook konsumieren Nutzerinnen und Nutzer ebenso Filme und Videos wie im TV. Für diese Mediendienste galten bisher keine konkreten Regelungen, was die Art ihrer Inhalte und Werbung angeht. „Die jetzige Abstimmung ist ein letzter Meilenstein in einem zweieinhalb Jahre dauernden Verhandlungsmarathon. Es ist uns gelungen, ein ausbalanciertes Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor zu schaffen“, kommentiert die medienpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, Petra Kammerevert, das Abstimmungsergebnis. Ein Kernelement der Revision der Vorschriften war die Angleichung des Schutzniveaus für gefährliche Inhalte in Videos sowie für Werbespots, egal ob sie via TV oder Internet zum Zuschauer gelangen. „Weder Eltern und Kindern noch den Medienmachern kann man länger verständlich machen, warum im Fernsehen andere Regelungen gelten als bei der Online-Verbreitung“, sagt Petra Kammerevert. „Es ist einerseits fair und notwendig, Videoplattformen in die Regulierung mit einzubeziehen, andererseits in Haftungsfragen nicht übermäßig zu regulieren. Jedem kann zugemutet werden, dass er handelt, wenn er weiß, dass in seinem Aktionsbereich etwas nicht in Ordnung ist – sei es wegen rassistischen Äußerungen in einem Video oder darin versteckter Werbung." Zur Förderung der kulturellen Vielfalt der EU sprach sich das Parlament dafür aus, dass 30 Prozent der Inhalte in den Katalogen der Video-on-demand-Anbieter europäischen Ursprungs sein müssen. Ferner wurden die Regelungen für TV-Werbezeiten flexibilisiert ohne mehr Werbung am Tag zuzulassen. „Beides stellen gut umsetzbare Kompromisse dar. Einerseits gab es Forderungen nach Abschaffung der Quote oder der Werberegulierung insgesamt, andererseits wurde eine 50-Prozent-Quote und weitere gesetzliche Werbeverbote verlangt. Ich bin froh, dass uns trotz diesen verschiedenen Interessen ein Konsens gelungen ist. Dieser schafft das notwendige Vertrauen in audiovisuelle Inhalte, damit Mitgliedstaaten auch künftig bereit sind, jeden in der EU legal veröffentlichten Inhalt bedingungslos weiter zu verbreiten.“ Darüber hinaus werde nunmehr EU-weit festgeschrieben, dass Rundfunkaufsicht unabhängig vom Staat zu organisieren sei. Schließlich wurden die Vorschiften zur barrierefreien Erreichbarkeit, also für Menschen mit Einschränkungen, und zur Förderung von Medienkompetenz verstärkt. All diese Neuerungen werden die Mitgliedsstaaten innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht integrieren. Eine Pressekonferenz mit Petra Kammerevert findet am Mittwoch, 3. Oktober 2018, um 10 Uhr im Raum Daphné Caruana Galizia (LOW N-1/201), statt. Der Livestream kann über diesen Link verfolgt werden. Weitere Informationen: Büro Kammerevert +32 228 47554; Hannah Cornelsen (Referentin für Presse -und Öffentlichkeitsarbeit) +33 3881 74770