07.02.2019

Schluss mit der Arbeit auf Abruf

Mehr Schutz für Beschäftigte in Gelegenheitsjobs

Millionen Beschäftigte mit sehr kurzen Zeitverträgen oder Gelegenheitsjobs sollen nach EU-Recht besser geschützt werden. So sollen auch sie detailliertere Arbeitsverträge und verlässlichere Arbeitszeiten bekommen. 

Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Länder, des Europaparlaments und der EU-Kommission in der Nacht auf Donnerstag, 7. Februar 2019. „Arbeit auf Abruf und keine garantierte Mindestanzahl von monatlichen Arbeitsstunden gehören zu den schlimmsten Formen von Beschäftigungsverhältnissen. Damit soll jetzt Schluss sein! Europa führt für alle Mitgliedsländer verpflichtende Mindeststandards ein, um die schlimmsten Formen der prekären Arbeit zu verbieten“, so Michael Detjen. 

Die Neuregelung betrifft nach Schätzung der EU-Kommission rund zwei bis drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit bisher sehr eingeschränkten Rechten, darunter kurzfristig Beschäftigte und sogenannte Flexijobber. 

„Eine Lagerarbeiterin oder ein Lagerarbeiter, der in wechselnden Schichten arbeitet, kurz vor seiner Schicht aber vom Arbeitgeber wieder nach Hause geschickt wird, hat zukünftig Anrecht auf Kompensationszahlungen,“ sagt Michael Detjen. „Weiter müssen zukünftig neue Schichten mit einer festen Ankündigungszeit vergeben werden. „Durch die Krise und der folgenden Deregulierung der Arbeitsmärkte in vielen Ländern der EU haben solche Formen von Arbeit stark zugenommen. Mit der jetzigen Einigung ist klar: der ruinöse Wettbewerb bei den Arbeitsbedingungen nach unten muss aufhören. Nur faire Arbeitsbedingungen bringen den Mitgliedsländern nachhaltiges Wirtschaftswachstum.“ 

„Nur dank des Drucks der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament hat die EU-Kommission überhaupt ein Gesetzesvorhaben dazu vorgelegt. Der Kompromiss mit Rat und Kommission ist ein Fortschritt, aber in unseren Augen noch nicht ausreichend. Ziel muss sein, dass wir auch für Plattformarbeiterinnen und Plattformarbeiter diese Rechte zugänglich machen. Doch dagegen hat sich der Rat dieses Mal gewehrt.“ 

Nach der nächtlichen Trilog-Einigung stimmt das Europaparlament über die finale Textfassung voraussichtlich im März oder April 2019 ab. 

Weitere Informationen: 
Büro Detjen +32 228 37563 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)