29.05.2018

Riesenschritt für faire Arbeit in Europa

Entsandte Beschäftigte – also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum außerhalb des Landes arbeiten, in dem sie normalerweise tätig sind – werden mit diesen Vereinbarungen besser vor Ausbeutung geschützt. Das Europäische Parlament wird am Dienstag, 29. Mai 2018, voraussichtlich das Verhandlungsergebnis zur Neufassung der sogenannten Entsenderichtlinie bestätigen. „Eines der wichtigsten Sozialgesetze dieser Legislaturperiode befindet sich auf der Zielgeraden. Die Konservativen und Liberalen stehen in der Pflicht, den zwischen den EU-institutionen ausgehandelten Kompromiss anzunehmen. Dabei ist die zentrale Frage: Welchen EU-Binnenmarkt wollen wir? Wer Ausbeutung bekämpfen und einen fairen europäischem Arbeitsmarkt schaffen will, der stimmt mit ‚Ja‘“, sagt Michael Detjen sozial- und beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD. „Mit dem Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten erfolgreich Rechtssicherheit durchgesetzt. Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nun auch regionale und branchenspezifische Tarifverträge erhalten – vorher galten hier lediglich die allgemeinverbindlichen Tarifverträge“, erläutert Michael Detjen. Der Vorsitzende der Europa-SPD, Jens Geier, betont, dass auch deutsche Unternehmen von dem Ergebnis profitieren: „Die neuen Regeln schützen nicht nur die Beschäftigten, sondern außerdem deutsche Tarifstandards und somit unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen vor unlauterer Dumping-Konkurrenz. Das ist ein Riesenschritt hin zu einem faireren europäischen Arbeitsmarkt.“, erklärt Jens Geier. „Dazu werden Lohntricksereien erschwert: Kosten, die bei einer Entsendung anfallen, etwa der Transport zum Arbeitsort oder die Kosten für die Unterbringung, dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. Es gilt der Stundenlohn plus Zuschläge für Kost und Logis. Dazu müssen die EU-Mitgliedstaaten Regeln für die Erstattung dieser Ausgaben festlegen. Informationen zu den unterschiedlichen Lohnbestandteilen in den Mitgliedstaaten müssen zudem auf einer zentralen Internetseite aufgeführt und regelmäßig aktualisiert werden“, erklärt Michael Detjen. Die überarbeitete Entsenderichtlinie muss nach der finalen Annahme im Plenum bis zum Jahr 2020 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Das Positionspapier der Europa-SPD zur Entsenderichtlinie ist hier online verfügbar. Weitere Informationen: Büro Detjen +32 228 37563 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)