15.11.2017

Polnische Regierung rüttelt an Grundpfeilern der EU

Das Europäische Parlament pocht auf die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in Polen. In einer Resolution, für die die große Mehrheit der Abgeordneten am Mittwoch, 15. November, gestimmt hat, beauftragen sie den Innenausschuss des Parlaments, einen Sonderbericht anzufertigen, der alle wesentlichen Verletzungen der europäischen Werte durch die polnische Regierung auflisten soll. „Die polnische Regierung rüttelt seit ihrem Amtsantritt vor zwei Jahren an den Grundpfeilern der EU“, sagt die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann aus dem Innenausschuss des Europäischen Parlaments. „Sie hat das Verfassungsgericht im Land de facto arbeitsunfähig gemacht. Neue umstrittene Gesetze und Initiativen können somit nicht mehr auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden. Die polnische Regierung ignoriert hierzu alle Bedenken und stellt sich damit immer weiter ins europäische Abseits. Wir europäischen Innenpolitiker werden jetzt alle Verletzungen europäischer Werte in einem Sonderbericht festhalten. Das beinhaltet auch die Prüfung aller Initiativen der polnischen Regierung, die ohne die Möglichkeit der unabhängigen und rechtmäßigen Prüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit verabschiedet wurden.“ Die EU-Kommission hatte bereits Anfang 2015 den so genannten EU-Rechtstaatsmechanismus gegen die polnische Regierung in Gang gesetzt. Seitdem hat die polnische Regierung mehrere Aufforderungen, eine unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit im Land zu garantieren, ignoriert. Stattdessen versucht sie mit einer Justizreform ihren Einfluss auf die Justiz weiter auszubauen. „Tief lassen auch die verharmlosenden Äußerungen führender polnischer Regierungsvertreter zu den jüngsten rechtsextremen Demonstrationen in Warschau blicken. Wir verlangen eine klare Distanzierung von nationalistischem und fremdenfeindlichem Gedankengut durch die polnische Regierung. Es ist wichtig, dass wir dies fraktionsübergreifend in unserer Resolution klargestellt haben“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann. Die Innenpolitiker haben den Auftrag des Plenums, detailliert mögliche schwerwiegende Verstöße der polnischen Regierung aufzulisten, die zusammen eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung europäische Werte darstellen. Das Europäische Parlament kann dann auf dieser Grundlage die EU-Mitgliedstaaten auffordern, diese Feststellung gemäß Artikel 7(1) zu bestätigen. Eine Suspendierung der EU-Mitgliedschaft eines Staats ist nach Artikel 7(2) EU-Vertrag möglich, wenn ein Mitgliedstaat in schwerwiegender Weise die Grundwerte der Europäischen Union nach Artikel 2 EU-Vertrag verletzt, also die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit, die Demokratie, die Gleichheit, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und die Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Weitere Informationen: Büro Kaufmann +33 3881 77788, und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513