16.11.2021

„Parlament konnte mehr für Studierende, Forschung und Unternehmen durchsetzen“

Einigung über EU-Haushalt für 2022

Unterhändler*innen des Europaparlaments und der Regierungen der EU-Staaten haben sich auf den EU-Haushalt für das kommende Jahr verständigt. Die in der Nacht zum Dienstag erzielte Einigung sieht Verpflichtungsermächtigungen von 169,5 Milliarden Euro vor. Dies entspricht 2,7 Milliarden Euro mehr als dem abgeänderten Haushalt für das laufende Jahr.


Jens GEIER, Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Abgeordneten im EU-Parlament:

"Die Einigung ist ein gutes Signal für mittelständische Unternehmen, Forscher*innen und Studierende. Die Unterhändler*innen des Parlaments konnten für diese Menschen deutliche Zuwächse durchsetzen. So konnten wir Parlamentarier*innen 100 Millionen Euro über den Kommissionvorschlag hinaus für das Forschungsprogramm Horizont Europa, 35 Millionen Euro mehr für Erasmus Plus und 30 Millionen Euro mehr für das Binnenmarktprogramm aushandeln.

Für uns Sozialdemokrat*innen war klar: Frei werdende Mittel aufgrund der geringen Zinslage beim Wiederaufbaufonds NextGenerationEU müssen im Haushalt bleiben, um in den kommenden Jahren für unvorhergesehene Maßnahmen eingesetzt werden. Eine Vorfestlegung, diese Mittel ausschließlich zur schnelleren Rückzahlung von NextGenerationEU zu verwenden, wie sie dem Rat vorgeschwebt hat, wäre fahrlässig gewesen. Für das Parlament war eine solche Erklärung nicht tragbar. Weil die Nachfrage nach EU-Anleihen das Angebot bei weitem übersteigen, fallen die zu zahlenden Zinsen durch die EU in den nächsten Jahren geringer aus als erwartet. 

Wenn sich in den nächsten Monaten oder Jahren abzeichnet, dass die im Europäischen Sozialfonds Plus verankerte Kindergarantie zusätzliche Mittel braucht, müssen wir hier draufsatteln. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass jedes Kind eine angemessene Versorgung, Bildung, und Ernährung erhält. Wir Sozialdemokrat*innen werden uns weiter dafür stark machen.“

Mit der Zustimmung des Parlaments und der anschließenden Unterschrift durch den Parlamentspräsidenten im Novemberplenum kann der Haushalt regulär zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.