26.04.2018

Moderne Regelungen für audiovisuelle Inhalte

Lange wurde daran gearbeitet, nun ist der Durchbruch gelungen: Die EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) wird für das digitale Zeitalter fit gemacht. Am Donnerstag, 26. April 2018, haben Vertreter von Europäischem Parlament, EU-Kommission und Rat eine entsprechende Einigung im Trilog erzielt. Die SPD-Europaabgeordnete und Co-Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Petra Kammerevert, lobt die erzielten Kompromisse: „Es ist uns heute nach teils sehr schwierigen Trilog-Verhandlungen gelungen, in allen Streitfragen zur Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste eine grundsätzliche Einigung herbeizuführen. Damit ist der Weg frei für moderne Reglungen für Fernsehen, Videos on-demand und Online-Videos“, sagt die medienpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, Petra Kammerevert. Laut dem Ergebnis sollen künftig auch Videoplattformen wie Youtube verpflichtet werden, Werbung, Sponsoring und Produktplatzierungen kenntlich zu machen, sofern der Plattformbetreiber hiervon Kenntnis hat. Diese Transparenzverpflichtung führe zu größerer Sicherheit, vor allem für Kinder und Jugendliche. „Wir haben versucht, den Kinder- und Jugendschutz im Fernsehen und im Internet anzugleichen, wenngleich ein hundertprozentig gleiches Schutzniveau nicht erreicht werden kann“, so Petra Kammerevert, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien. „Zudem haben wir dafür gesorgt, dass künftig 30 Prozent der Werke, die in Videoabrufdiensten in der EU verfügbar sind, aus Europa stammen sollen. Nicht zuletzt erlauben wir es den Mitgliedstaaten, Videoabrufdienste an der jeweils nationalen Filmförderung zu beteiligen.“ Die neue AVMD-Richtlinie sieht auch vor, dass die Werbezeiten liberalisiert werden. Bislang konnte ein Fernsehsender maximal zwölf Minuten Werbung pro Stunde senden. Jetzt kann er zwischen 18 Uhr und Mitternacht 72 Minuten Werbung frei verteilen. “Das ist ein klarer Kompromiss: Während in der Abendzeit die Anzahl der Werbeminuten konstant bleibt, kann der Sender die Länge eines Werbeblocks nun freier gestalten, darf aber andererseits frühestens alle 30 statt bisher alle 20 Minuten mit Werbung unterbrechen“, erklärt Petra Kammerevert. Zudem fänden die Schutz- und Transparenzverpflichtungen auch auf jene audiovisuelle Inhalte Anwendung, die sich auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder in ausgewiesenen Videosektionen wie auf Startbildschirmen von Maildienstanbietern befinden. „Damit können wir Hassrede oder rassistische Äußerungen, die in Videos verbreitet werden, stärker, einheitlicher und medienübergreifender bekämpfen“, so Petra Kammerevert. Letzte Formalia, wie die Einigung auf Erwägungsgründe und die Frage, wieviel Zeit den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie bleibt, sollen in einem abschließenden Trilog am Abend des 6. Juni geklärt werden. Weitere Informationen: Büro Kammerevert +32 228 47554 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressesprecherin)