12.10.2017

Mehr Sicherheit beim Online-Kauf von Bio-Produkten

Wichtiges Signal für Verbraucher, die ihren Bio-Aufstrich oder Öko-Wein gerne im Internet bestellen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag, 12. Oktober, entschieden, dass auch Online-Händler der Kontrolle der Öko-Verordnung unterworfen sind, wenn sie Bio-Produkte verkaufen. „Wer Bioprodukte kauft, will auch Bioprodukte bekommen - völlig unabhängig davon, ob er in den Laden geht oder ins Internet. Wer Bioprodukte verkauft, muss deshalb eine staatliche Kontrolle akzeptieren“, sagt Susanne Melior, Mitglied im Umweltausschuss des Europaparlaments. „Die Bio-Branche lebt vom Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Urteil des EuGH bedeutet mehr Klarheit und Sicherheit. Auch beim Online-Handel müssen wir sicherstellen, dass Betrug ausgeschlossen wird.“ Ein Online-Händler für Kamin- und Grillwaren verkaufte seit 2012 „Bio-Gewürzmischungen“, ohne dass der Händler für den Verkauf von biologisch hergestellten Produkten zertifiziert war. Der Händler wurde daraufhin von einer Wettbewerbszentrale abgemahnt. Die geltende Öko-Verordnung lässt Ausnahmen für Händler zu. Allerdings muss der Verkauf direkt vom Händler zum Endverbraucher erfolgen. Der Rechtsstreit ging durch mehrere Instanzen, bis der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof den Fall vorlegte. Dieser hat nun entschieden, dass der Online-Handel kein „direkter“ Verkauf im Sinne der Öko-Verordnung ist und so die Zertifizierung erfolgen muss. Weitere Informationen: Büro Melior +32 28 45183 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressesprecherin)