29.06.2018

Mehr Schutz für Pauschalreisende

Wer noch seine Pauschalreise für den anstehenden Sommerurlaub buchen möchte, kommt ab dem 1. Juli in den Genuss eines besseren Reiseschutzes. „Die bisherigen EU-Vorschriften für Pauschalreisen galten seit 1990. Dabei haben seit dieser Zeit Billigflieger und Internet-Reiseangebote die Buchungsgewohnheiten drastisch verändert. Deshalb waren neue Regeln erforderlich, die den Verbraucherschutz auch bei Online-Buchungen verbessern“, sagt Evelyne Gebhardt, Mitglied des Verbraucherschutzausschusses im Europäischen Parlament. Die Neufassung erweitert die Definition des Begriffes "Pauschalreise", so dass nun auch die meisten online gebuchten Reisebestandteile wie Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen eingeschlossen sind, um den Urlauber im Problemfall besser zu schützen. Die neuen Regeln beinhalten zudem einen weitreichenden Schutz der Reisenden vor der Insolvenz der Reiseanbieter, verbraucherfreundlichere Informationspflichten vor Vertragsabschluss sowie eine verbesserte Haftung für sämtliche im Pauschalpaket enthaltenen Leistungen. Außerdem können Schadensersatzforderungen aufgrund von Reisemängeln von jetzt ab innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden, anstelle der bisherigen Ausschlussfrist von einem Monat. „Für die jährlich fast 30 Millionen Pauschalurlauberinnen und -urlauber allein aus Deutschland sind die neuen Vereinbarungen ein großes Plus, da bisher viele Forderungen gegen die Veranstalter zu spät erhoben wurden“, meint Evelyne Gebhardt. Gleichzeitig rät die Verbraucherschutzexpertin aber etwaige Mängel dem Veranstalter bereits am Urlaubsort anzuzeigen, damit dieser für Abhilfe sorgen kann. Außerdem sollten die Mängel ausreichend dokumentiert sein. "Leider müssen Pauschalreisende von nun ab auch mit kurzfristigen Preiserhöhungen der Veranstalter von bis zu acht Prozent des Reisepreises rechnen, wenn der Veranstalter etwa gestiegene Kerosinpreise geltend macht", bedauert die Sozialdemokratin Evelyne Gebhardt. "In diesem Punkt war in den Verhandlungen mit dem Europäischen Ministerrat sowie gegen die Mehrheit der konservativen Abgeordneten im Europäischen Parlament keine verbraucherfreundlichere Regelung zu erzielen." Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 2 28 37466 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)