28.02.2018

Klare Regeln für den Klaren

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament am Donnerstag, 1. März 2018, für eine Aktualisierung der Spirituosenverordnung gestimmt. Die Überarbeitung war nötig geworden, weil die Verordnung formal an den Lissaboner Vertrag angepasst werden musste. Dabei wurde auch an einzelnen Stellen inhaltlich nachgebessert. In der Verordnung werden Mindestanforderungen an Spirituosen von Anis bis Wodka in 47 Kategorien definiert. Diese umfassen je nach Produkt zum Beispiel Mindestalkoholgehalt, Zutaten und Angaben zum Herstellungsprozess. „Qualität braucht Regeln, und das gilt natürlich auch für das vielfältige Angebot an Spirituosen. Die Mindestanforderungen für Wodka, Whiskey und Co. wurden schon bisher genau definiert. Das bietet Sicherheit für den Verbraucher und gleiche Wettbewerbschancen für die Hersteller“, sagt Susanne Melior, SPD-Europaabgeordnete im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Ein zentraler Punkt der überarbeiteten Verordnung sei das neue Register für die geschützten geografischen Angaben wie „Schwarzwälder Kirschwasser“ aus dem Schwarzwald oder „Scotch Whisky“ aus Schottland. „Wir wollen ein Online-Register schaffen, das öffentlich zugänglich ist. Verbraucher wie auch Hersteller haben dann unkomplizierten Zugriff auf alle relevanten Informationen zu den geografisch geschützten Spirituosen“, so Susanne Melior. Für 15 Spirituosen wurden zudem erstmals EU-weit einheitliche Höchstwerte zur Zuckerung festgelegt. „Zucker sollte den Geschmack von Spirituosen nur abrunden, ihn aber nicht überlagern und so womöglich eine schlechtere Qualität verdecken“, erklärt Susanne Melior. Eine wesentliche Änderung konnte die SPD-Europaabgeordnete in den Verhandlungen zudem für den Eierlikör erreichen: „Eierlikör darf in Zukunft auch offiziell mit Milch und Sahne verfeinert werden. Bisher war das nicht der Fall, was zu der absurden Situation führte, dass etliche Produzenten ihren Eierlikör nicht so nennen durften“, erklärt Susanne Melior. „Das ist ein starkes Mandat vom Parlament. Wir wollen, dass weitere Änderungen der Verordnung möglichst transparent und im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geschehen. Das wird ein hartes Ringen mit dem Rat in den kommenden Verhandlungen“, so Susanne Melior. Weitere Informationen: Büro Melior +32 28 45183 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressesprecherin)