22.03.2018

Keine Sonderbehandlung für Großbritannien

„Die EU-Leitlinien für die künftigen Beziehungen müssen klarstellen, dass Großbritannien auch nach dem Brexit keine Extrawurst erwarten kann. Für den Zugang zum Binnenmarkt muss die britische Regierung die Personenfreizügigkeit und die Rechtsprechung des EuGH anerkennen. Solange das für Theresa May rote Linien sind, bleibt nur ein reguläres Handelsabkommen, wie die EU es mit Drittstaaten abschließt“, erklärt der SPD-Europaabgeordnete Jo Leinen im Vorfeld des Europäischen Rates am Donnerstag, 22. März, und Freitag, 23. März 2018. Auf dem Gipfel sollen die Leitlinien für die Verhandlungen über die Beziehungen der EU27 und des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit beschlossen werden. Das Europäische Parlament hatte seine Position zu den künftigen Beziehungen bereits am Mittwoch,14. März 2018 in einer Resolution festgelegt. „Die Slogans aus der Brexit-Kampagne sind keine geeignete Grundlage für ernsthafte Verhandlungen. Es ist an der Zeit, dass Theresa May der Öffentlichkeit und ihrer Partei reinen Wein einschenkt. Das Verlassen des europäischen Binnenmarktes wird für die britische Wirtschaft negative Folgen haben“, so Jo Leinen. In Bezug auf das Austrittsabkommen, über das parallel weiterverhandelt wird, warnt Jo Leinen vor zu viel Optimismus wegen der Einigung über die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020: „Die Einigung zur Übergangszeit ist ein großer Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der Firmen dies- und jenseits des Ärmelkanals. Ein No-Deal-Szenario ist aber noch nicht vom Tisch. Die Irlandfrage könnte zum Fallstrick für die Verhandlungen werden. Wenn es keine Einigung zur Vermeidung einer Grenze zwischen Nordirland und Irland gibt, sind alle bisherigen Absprachen passé und es droht ein ungeregelter Ausstieg. Wie immer bei solchen Verhandlungen gilt: Nichts ist vereinbart, solange nicht alles vereinbart ist.“ Weitere Informationen: Büro Leinen +32 228 45842 Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)