13.09.2018

„Ihr Europa“ – der neue Bürgerservice online

Informationen einholen und Bescheinigungen von Behörden erhalten kann noch immer zeit- und kraftraubend sein – im Inland, erst recht aber im europäischen Ausland, etwa während des Studiums in einem anderen Mitgliedstaat oder als Grenzpendler. Deswegen hat das Europäische Parlament am 13. September 2018 in Straßburg eine Verordnung zur Einführung eines sogenannten „zentralen digitalen Zugangstors“, also eines Online-Portals für Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Dieses Portal wird künftig den Zugang zu wichtigen, online verfügbaren Informationen und Diensten der öffentlichen Verwaltung gewährleisten. „Mit dieser Verordnung steuern wir den Bürgerservice ins digitale Zeitalter. Das neue Online-Portal wird allen Bürgerinnen und Bürgern, egal ob sie sich im Inland oder im europäischen Ausland aufhalten, den Zugang zu Verwaltungsinformationen vereinfachen und ihnen Behördengänge und lange Wartezeiten ersparen“, sagt Evelyne Gebhardt, Mitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. „Damit müssen sie nicht länger den Dschungel verschiedenster Webseiten nach einer gesuchten Information durchforsten. Stattdessen können sie über das Portal etwa Kraftfahrzeuge an- und abmelden, einen Nachweis des Wohnsitzes beantragen oder sich bei einer Universität einschreiben.“ Das Portal wird den Namen „Ihr Europa“ führen und bereits bestehende Dienste, wie Europäische Verbraucherzentren, Europe Direct oder den Helpdesk SOLVIT integrieren. Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt: „'Ihr Europa' soll allen Bürgerinnen und Bürgern Europas gleichermaßen zugänglich sein. Ihre Angaben sollen unter Berücksichtigung des Datenschutzes nach dem „once only“-Prinzip nur einmal abgegeben werden müssen.“ „Mit 'Ihr Europa' schaffen wir einen echten Mehrwert für unsere Bürgerinnen und Bürger und nutzen das Potenzial unseres gemeinsamen Binnenmarkts“, meint die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Evelyne Gebhardt. Nationale, regionale und lokale Verwaltungen erhalten nach Inkrafttreten der Verordnung eine fünfjährige Umsetzungsfrist. Zahlreiche Verwaltungsdienste, insbesondere bereits online bereitgestellte Serviceleistungen sollen jedoch schon vor Fristende verfügbar sein. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 2 28 37466 und Hannah Cornelsen +32 228 41779