11.11.2025"Guter Tag für ein soziales Europa"Wegweisendes EU-Mindestlohngesetz bleibt nach Gerichtsurteil in großen Teilen bestehen Gaby BischoffDer Europäische Gerichtshof hat heute die Gültigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie in ihren wesentlichen Punkten bestätigt und damit den Weg für fairere Löhne in Europa geebnet. Sozialdemokrat:innen sehen dieses Urteil als Beweis dafür, dass die EU handeln kann und muss, um angemessene Bezahlung in Europa zu gewährleisten. Gaby Bischoff, Vizepräsidentin der S&D-Fraktion:"Wir begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof die Mindestlohnrichtlinie und ihre zentralen Bestimmungen bestätigt hat – einschließlich der Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung. Damit steht fest: Die Richtlinie hat Bestand und unser Einsatz für faire Löhne in Europa steht auf einem soliden rechtlichen Fundament. Sie trägt dazu bei, das zu verwirklichen, was die Europäerinnen und Europäer seit Langem fordern: faire und angemessene Löhne für alle. In Zeiten einer Lebenshaltungs- und Wohnungskrise ist das ein starkes Signal für Hoffnung und soziale Gerechtigkeit. Bedauerlich ist allerdings, dass die gemeinsamen Kriterien zur Angemessenheit der Mindestlöhne aufgehoben wurden. Umso wichtiger ist es, dass die Mitgliedstaaten weiterhin danach streben, die Angemessenheit ihrer Mindestlöhne sicherzustellen – im Einklang mit dem ILO-Übereinkommen Nr. 131. Die Festsetzung und Anpassung von Mindestlöhnen sollte weiterhin von Kriterien geleitet sein, die ein angemessenes Lebensniveau gewährleisten, Erwerbsarmut verringern, sozialen Zusammenhalt und Aufwärtskonvergenz fördern und zur Verringerung des Gender Pay Gaps beitragen.Jetzt gilt es, den Rückenwind zu nutzen und das volle Potenzial der heute vom Gericht bestätigten Richtlinie auszuschöpfen. Wir fordern alle Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und für eine vollständige Umsetzung zu sorgen. Es gibt keine Ausreden mehr für Verzögerungen. Dieses Urteil gibt uns zudem ein klares Mandat, um neue oder überarbeitete EU-Rechtsvorschriften zu wichtigen Themen voranzubringen: zur Reform des öffentlichen Beschaffungswesens, zu neuen Regeln für Subunternehmen, zu einem Verbot unbezahlter Praktika sowie zu Regelungen über den Einsatz von KI am Arbeitsplatz, psychosoziale Risiken und das Recht auf Nichterreichbarkeit. Mit neuer Energie setzen wir unseren Einsatz für soziale Rechte fort."Hintergrund: Das EU-Gesetz über angemessene Mindestlöhne wurde im Oktober 2022 verabschiedet, wobei der 15. November 2024 als Frist für seine Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten festgelegt wurde. Im Januar 2023 leitete Dänemark vor dem EU-Gerichtshof ein Gerichtsverfahren gegen das Europäische Parlament und den Rat ein und beantragte die Aufhebung der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne.Am 14. Januar 2025 gab der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs eine Stellungnahme zu diesem Fall ab, in der er erklärte, dass die Richtlinie vollständig für nichtig erklärt werden sollte. Das heutige Urteil bestätigte die allgemeine Rechtmäßigkeit der Richtlinie. Trotz der Aufhebung von Artikel 5 Absatz 2, der die Kriterien zur Bewertung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne bestimmte, bleiben die zentralen Säulen der Richtlinie intakt: Mindestlöhne müssen weiterhin an der Angemessenheit und dem Ziel, angemessene Lebensstandards zu erreichen, orientiert sein. Ebenfalls haben die Referenzwerte von 50 Prozent des Durchschnittslohns und 60 Prozent des Medianlohns als Maßstab für angemessene Mindestlöhne weiterhin Bestand. Gaby Bischoff Berlin Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Ausschuss für konstitutionelle Fragengabriele.bischoff@europarl.europa.eu Hannah Cornelsen Pressesprecherinhannah.cornelsen@europarl.europa.eu+32 477 95 48 36
Gaby Bischoff Berlin Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Ausschuss für konstitutionelle Fragengabriele.bischoff@europarl.europa.eu