29.09.2022

„Gute Nachricht für Fluggäste“

EuGH stärkt behördliche Durchsetzung von Passagier*innen-Rechten

Verbraucherschutzbehörden eines EU-Mitgliedsstaates können eine Fluggesellschaft anweisen, Passagier*innen wegen eines verspäteten Fluges gemäß der Fluggastrechte-Verordnung der EU zu entschädigen. So urteilte heute der Europäische Gerichtshof.


Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Abgeordneten im Parlament:

„Fluggäste sind nicht dafür da, den Airlines zinslose Kredite zu geben. Fluggesellschaften und Reiseunternehmen erhielten während der Pandemie Milliardenhilfen - ohne die Rechte der Fluggäste in der EU zu schützen. Das Urteil ist also eine gute Nachricht für alle Fluggäste. Passagier*innen müssen keine langwierige und kostspielige Klage anstrengen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Ein Schreiben an die zuständige Verbraucherschutzbehörde reicht.

Trotz bestehender Fluggastrechte mussten Passagiere teilweise monatelang auf Erstattung der Ticket-Kosten oder Kompensation wegen Verspätungen warten. Ein Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs hatte festgestellt, dass die Fluggastrechte vor allem während der Pandemie missachtet wurden.“

Hintergrund der EuGH-Verhandlung war eine dreistündige Verspätung eines Flugs der polnischen Airline Lot von New York nach Budapest. Anschließend verlangten mehrere Passagiere von der Budapester Verbraucherschutzinspektion, dass sie die polnische Fluggesellschaft Lot anweise, ihnen eine Ausgleichsleistung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu zahlen.