10.12.2020

„Grundrechte wahren“

Löschung terroristischer Online-Inhalte

UnterhändlerInnen von Europaparlament und EU-Staaten haben sich heute nach mehr als zwei Jahren harter Verhandlungen auf neue Regeln gegen die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte geeinigt. Petra Kammerevert, medienpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, zu der Verordnung: 

„Die grundlegende Schwierigkeit bestand darin, online verbreitete Terror-Propaganda wirksam zu bekämpfen ohne dabei kommunikative Grundfreiheiten auszuhebeln. Hier konnte das Parlament Verbesserungen aushandeln. 

Dennoch bleibt Skepsis angebracht. So werden journalistische oder künstlerische Inhalte, genauso wie polemische oder satirische Meinungsäußerungen, ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Das ist gut und richtig, denn diese sind für eine demokratische öffentliche Debatte unverzichtbar. Dennoch darf der Staat auch ohne triftige Anhaltspunkte anlasslos prüfen, ob Inhalte tatsächlich diesen Zwecken dienen oder ob diese Inhalte nur als Vorwand missbraucht werden, um terroristische Inhalte zu verbreiten. Insoweit nimmt die Verordnung, die unmittelbar geltendes Recht in den EU-Mitgliedstaaten wird, durchaus einen erheblichen Eingriff in kommunikative Grundrechte vor. 

Löschungsanordnungen für mutmaßliche terroristische Inhalte sollen künftig auch grenzüberschreitend Wirkung entfalten. Dies ist nicht unproblematisch. Daher hat das Europäische Parlament erfolgreich für eine Absicherung gekämpft, dass Hostprovider gegen eine ausländische Anordnung ohne größere Hürden effektiven Rechtsschutz beanspruchen können, auch in ihrem Heimatland.

Der Kampf gegen terroristische Online-Inhalte kann künftig also zwar effizienter auch grenzüberschreitend geführt werden. Dennoch wird das Parlament mit Argusaugen darüber wachen müssen, ob kommunikative Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Verordnung tatsächlich uneingeschränkt bewahrt bleiben."

Parlament und EU-Staaten müssen die Einigung vor Inkrafttreten noch formell bestätigen, bevor die Verordnung unmittelbar geltendes Recht in den EU-Mitgliedstaaten wird.