07.02.2019

Gleiches Recht für alle EU-Bürgerinnen und Bürger

EuGH-Urteil stärkt Anspruch auf Kindergeld

Das Prinzip der Gleichbehandlung der EU-Bürgerinnen und- Bürger ist ein Fundament der Europäischen Union, unterstreicht der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom Donnerstag, 7. Februar 2019. 

In dem Rechtsstreit ging es um Ansprüche für EU-Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen EU-Mitgliedsland ihre Festanstellung verloren haben. „Diese wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stellt EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit nationalen Beschäftigten gleich. Das Urteil stärkt das Recht der Europäischen Union, indem es diese Unterteilung in Bürgerinnen und Bürger 1. Klasse und 2. Klasse beendet. Wer einen Job hat, muss die Gewissheit haben, dass er die gleichen Arbeitslosenansprüche besitzt wie seine nationalen Kolleginnen und Kollegen“, so Michael Detjen. „Gleichzeitig haben die Richterinnen und Richter der unfairen Indexierung von Kindergeld eine Absage erteilt." 

„Die Anstrengungen im Kampf gegen Sozialmissbrauch sind in Deutschland erhöht worden“, so Michael Detjen. „Wichtig dabei sind die von Finanzminister Olaf Scholz bereits eingeleitete personelle Aufstockung der Kontrollbehörden und die verbesserte Kooperation zwischen den einzelnen Behörden. Der immer wieder als Argument vorgeschobene Missbrauch von Sozialleistungen stilisiert Ausnahmefälle zum Hauptproblem und diskreditiert alle ehrlichen und hart arbeitenden Zuwanderinnen und Zuwanderer.“ 

Weitere Informationen: 
Büro Detjen +32 228 37563 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)