25.04.2017

Geoblocking abschaffen

„Das für europäische Verbraucherinnen und Verbraucher ärgerliche und vielfach ungerechtfertigte Geoblocking beim Online-Einkauf wird mit dem jetzt abgestimmten Verordnungsentwurf effektiv abgeschafft“, sagt die sozialdemokratische Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt aus dem Europäischen Parlament. „Die Verordnung gibt den europäischen Verbrauchern endlich eine klare Handhabe gegen Diskriminierung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihrer Niederlassung.“ Geoblocking ist eine Form der Diskriminierung, bei der Online-Kunden daran gehindert werden, Waren oder Dienstleistungen über eine Website zu erwerben, deren Standort sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet. „Der im Verbraucherschutzausschuss erarbeitete Verordnungstext geht sogar noch über das Hauptziel des ursprünglichen Vorschlags hinaus“, so die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Evelyne Gebhardt, „denn wir Sozialdemokraten haben auch die Aufnahme von urheberrechtlich geschützten Inhalten mit in den Anwendungsbereich durchgesetzt. Dies verbreitert die Bandbreite der Produkte und Dienstleistung erheblich, bei deren Erwerb Verbraucher nicht diskriminiert werden dürfen.“ Gleichzeitig ist die Geoblocking-Verordnung kein generelles Verbot von regional begrenzten Angeboten. Nach wie vor kommt es darauf an, ob der Unternehmer seinen Service auf den Verbraucher, beispielsweise durch gezielte Werbung etc., ausrichtet oder nicht. Außerdem stehen die neuen Vorschriften mit anderen geltenden EU-Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Handel in Einklang, zum Beispiel mit den Vorschriften über das Urheberrecht und mit dem Unionsrecht über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen. Damit werden kleinere Online-Händler nicht übervorteilt, denn europäisches Verbraucherschutzrecht ist in weiten Teilen bereits harmonisiert, wodurch Händler nur selten von einem höheren Verbraucherschutzniveau im Mitgliedstaat des Verbrauchers ausgehen müssen. Evelyne Gebhardt zeigt sich zuversichtlich: „Ich bin mir sicher, dass insbesondere das Verbot der Preisdiskriminierung aufgrund des Niederlassungsstaates und der Nationalität sich positiv auf das Preisniveau insgesamt auswirken wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.“ Nach Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments könnte die Verordnung noch dieses Jahr in der Europäischen Union in Kraft treten. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 2 28 47466 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)