14.03.2018

Gen-Soja nur nach strenger Prüfung zulassen

Die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu gentechnisch veränderten Sojasorten vom Mittwoch, 14. März 2018. Demnach fallen Zulassungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) generell unter das Umweltrecht. Dadurch gilt das Århus-Übereinkommen auch in diesem Bereich, sodass Nichtregierungsorganisationen (NGO) Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen lassen können. „In der Bevölkerung gibt es große Bedenken gegen die Gentechnik, die die NGOs aufgreifen. Die Entscheidungen der EU-Kommission müssen transparent überprüft werden können. Auch das Europaparlament legt regelmäßig Widerspruch gegen die Zulassung von neuen Gentechnik-Pflanzen ein, weil es mit dem Zulassungsverfahren nicht einverstanden ist. Deswegen begrüße ich das Urteil des EuGH“, so Susanne Melior, Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. „Bei der Zulassung von neuen gentechnisch veränderten Pflanzen darf es keine Unklarheiten geben. Das Urteil unterstreicht auch, dass die EU-Kommission bei dem Thema deutlich mehr Sensibilität als bisher an den Tag legen muss.“ Konkret hatte eine deutsche NGO auf die Überprüfung der Zulassung von drei gentechnisch veränderten Sojasorten der Hersteller Monsanto und Pioneer geklagt. Die EU-Kommission hatte die drei Sojasorten im April 2015 zugelassen. Eine von der NGO beantragte Überprüfung der Zulassung wurde von der EU-Kommission aber abgelehnt. Weitere Informationen: Büro Melior +33 3881 77183 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressesprecherin)