16.04.2018

Gebäudebestand bis 2050 energieeffizient sanieren

Das Europäische Parlament wird in seiner Plenarsitzung am Dienstag, 17. April 2018, über die Überarbeitung der Gebäuderichtlinie abstimmen. Diese sieht neue Regeln für Neubauten und Sanierungen bestehender Gebäude vor. Durch die Entwicklung langfristiger Renovierungsstrategien soll der Gebäudebestand bis 2050 so energieeffizient wie möglich saniert werden. Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, Martina Werner, begrüßt den Entwurf zur Überarbeitung der Richtlinie. „40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in der EU sind auf den Gebäudesektor zurückzuführen. Mit klaren Regeln für energieeffiziente Renovierungsstrategien können wir hier viel Energie einsparen.“ Um den Energieverbrauch von Nichtwohngebäuden möglichst gering zu halten, sollen digitale Systeme der Gebäudeautomatisierung genutzt werden, die den Energieverbrauch kontinuierlich überwachen, analysieren und anpassen. „Die Nutzung digitaler Systeme ist ein konkretes Beispiel dafür, wie wir die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen können, um unsere Gebäude so effizient wie möglich zu halten“, sagt Martina Werner. Ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie sind die Vorgaben zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für elektrische Fahrzeuge. Unter der überarbeiteten Richtlinie sollen bei Neubauten und Renovierungen bestehender Nichtwohngebäude Ladesäulen aufgestellt werden. „Die Elektromobilität leidet unter einem Henne-Ei-Problem“, erklärt Martina Werner. „Verbraucher zögern mit dem Kauf von Elektrofahrzeugen, da immer noch nicht ausreichend Infrastruktur bereitsteht, um weitreichende Mobilität zu garantieren. Gleichzeitig wird diese Infrastruktur nicht bereitgestellt, solange die Nachfrage für Elektrofahrzeuge so gering bleibt. Ohne verbindliche politische Rahmenbedingungen wird der Durchbruch der Elektromobilität nicht gelingen.“ Der Europa-SPD war es wichtig, dass die neuen Vorgaben zur Gebäudesanierung keine zu großen Auswirkungen auf Miet- und Wohnpreise haben. „Wohnraum muss auch weiterhin bezahlbar bleiben“, beteuert die Sozialdemokratin Martina Werner. Die SPD im Europäischen Parlament hat sich daher dafür eingesetzt, dass die Maßgaben der Richtlinie nur bei Neubauten und ohnehin fälligen Renovierungen verpflichtend sind. „Wir machen unseren Gebäudebestand auf sozialverträgliche Art und Weise fit für die Zukunft.“ Die neue Richtlinie wird voraussichtlich Ende Juli 2018 in Kraft treten. Daraus ergibt sich eine Frist für die Umsetzung in nationales Recht bis Anfang 2020. Weitere Informationen: Büro Martina Werner +32 228 47782 und Angelika Pentsi +32 473 930 060