16.01.2018

Fischfang in Europa muss auf den Prüfstand

Anleser des Artikels.

Europäisches Parlament entscheidet für Ausbau der Pulsfischerei

Das Europäische Parlament hat am Dienstag, 16. Januar 2018, festgelegt, mit welchen Fangmethoden, in welchen Gebieten und Zeiträumen künftig in der Europäischen Union gefischt werden soll. Zur Abstimmung standen ebenfalls Regelungen zur Beschränkungen und zum Verbot bestimmter Fanggeräte.

„Der Fischfang mittels elektrischer Impulse ist besonders umstritten. Seit mehr als elf Jahren gibt es Ausnahmen vom Verbot der Elektrofischerei. Jetzt geht es um die Frage, ob in der südlichen Nordsee erneut bis zu fünf Prozent der Fischereifahrzeuge mit dieser Technik ausgestattet werden dürfen, um deren Vor- und Nachteile erforschen zu können. Es geht nicht um die grundsätzliche Freigabe der Elektrofischerei!“, erläutert Ulrike RODUST.

Hauptsächlich niederländische Fischer nutzen derzeit sogenannte Pulskurren, bei denen Plattfische mittels elektrischer Impulse in das Netz getrieben werden. Ulrike RODUST: „Das sogenannte Pulskurren, das die Niederländer oft nutzen, hat gegenüber der klassischen Baumkurrenfischerei mit Scheuchketten Vorteile, besonders was die negativen Auswirkungen auf den Meeresboden angeht. Doch auch die elektrische Pulsfischerei ist nicht unproblematisch.“

Bei der Diskussion ob und in welchem Maße der Einsatz von elektrischen Pulskurren auch zukünftig möglich sein wird, geht es nicht nur um die ökologischen Folgen, sondern wohl mindestens in ebensolchem Maße um die sozio-ökonomischen Folgen, so Ulrike RODUST: „Es scheint auch durchaus nachvollziehbare Konflikte zwischen den Fischern zu geben, die bereits Pulsfischerei betreiben und denen, die darauf verzichten und nun in der wirtschaftlichen Konkurrenz schlechter da stehen, da sie höhere Treibstoffkosten und geringere Fänge haben. Bei der Bewertung der Pulsfischerei ist wichtig, die ökologischen und die sozio-ökonomischen Risiken zu berücksichtigen. Allerdings ist es ebenso wichtig, mögliche ökologische Vorteile zu beachten! So hat beispielsweise das Thünen-Institut für Ostseefischerei den möglichen Nutzen einer Puls-Baumkurre in der Krabbenfischerei untersucht und dabei festgestellt, dass sowohl Beifangmengen als auch Meeresbodenbeeinflussung reduziert werden konnten. Diese Möglichkeiten sollten wir weiter erforschen können – zeitlich und räumlich begrenzt."

Dass die Zuspitzung der Diskussion auf die Pulsfischerei weitaus wichtigere Punkte der umfangreichen Verordnung überschattet hat, bedauert UlrikeRODUST: „Ich habe gegen den Bericht gestimmt, da er keine klaren Ziele enthält, die durch technische Maßnahmen zu erreichen sind. So gibt es beispielsweise keine festen Vorgaben mehr für die Reduzierung der Beifänge von Jungfischen, die zum Bestand- und Umweltschutz dringend nötig wären."

Weitere Informationen: Büro Rodust +32 228 45502 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)