20.11.2018

Europaweiter Schutz von Whistleblowern

„Dem Mut von Whistleblowern ist es zu verdanken, dass Skandale wie Lux-Leaks, Panama Papers oder der Facebook-Skandal um Cambridge Analytica ans Licht der Öffentlichkeit gelangt sind“, stellt die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann, rechtspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion, klar. „Trotzdem werden Personen oft davon abgehalten, Missstände zu melden. Dies liegt an der Angst vor Vergeltung oder vor strafrechtlicher Verfolgung. Diese paradoxe Situation gehört abgeschafft. Wir haben daher europaweite Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern beschlossen, die im öffentlichen Interesse Verstöße gegen EU-Recht melden. Whistleblower gehören geschützt, nicht bestraft.“ Der Rechtausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag, 20. November 2018, für einen europaweiten Schutz von Hinweisgebern gestimmt, nachdem die EU-Kommission auf Drängen der Sozialdemokraten im Frühjahr einen Gesetzesvorschlag vorgelegt hatte. Die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker haben beschlossen, dass sichere Kanäle zur Meldung von Missständen sowohl in privaten Unternehmen als auch in Behörden eingerichtet werden sollen. Es wird definiert, wer ein Hinweisgeber ist sowie welche Verstöße gegen EU-Recht gemeldet werden können. Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern sollen durch die EU-Mitgliedstaaten unter Strafe gestellt werden. Auf Betreiben der sozialdemokratischen S&D-Fraktion sollen nationale Stellen geschaffen werden, bei denen sich Whistleblower über ihre Rechte und über die Verfahren informieren können. „Uns ist es gelungen, den Schutz für Whistleblower im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission auszuweiten. Die Definition eines Hinweisgebers ist bewusst sehr weit gefasst, damit auch Personen, die in nicht-traditionellen Arbeitsverhältnissen arbeiten, abgedeckt sind. Der Schutz soll auch bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Gesundheits- und Sicherheitsgesetze am Arbeitsplatz greifen, dies hatte der Kommissionsvorschlag noch nicht vorgesehen“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann. Außerdem soll ein Whistleblower im Ernstfall auch an die Öffentlichkeit gehen können. „Wenn vernünftige Gründe dafürsprechen, dass die interne Meldung von Missständen nicht zum Ziel führt, sollte als letztes Mittel im Ernstfall auch der Gang an die Öffentlichkeit möglich sein. Wir konnten in den Verhandlungen durchsetzen, dass Hinweisgeber dabei Unterstützung und Beratung von spezifisch für Whistleblowern zuständigen Stellen in jedem EU-Mitgliedstaat erhalten sollen.“ Sobald sich auch die Mitgliedstaaten auf eine Position einigen, können Parlament, Rat und Kommission die Verhandlungen über einen gemeinsamen Gesetzestext starten. Weitere Informationen: Büro Kaufmann +32 228 47788 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513