25.01.2018

Europa-SPD fordert umfassenden Rechtsschutz für EU-Bürger durch Sammelklagen

Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Falle des Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems fordert der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken die EU-Kommission auf, Sammelklagen in Europa zu ermöglichen. Der EuGH hat am Donnerstag, 25. Januar 2018, entschieden, dass sich der Datenschutzaktivist Maximilian Schrems hinsichtlich der privaten Nutzung seines eigenen Facebook-Kontos auf seine Verbrauchereigenschaft stützen und somit Facebook Irland vor den österreichischen Gerichten verklagen kann. Schrems hatte gegen bestimmte Vertragsklauseln, Datenverwendungen sowie auf Schadensersatz geklagt. Allerdings kann er nur seine eigenen Ansprüche geltend machen und nicht wie von ihm beabsichtigt die Ansprüche anderer Facebook-Nutzer. „Das Urteil zeigt, dass Verbraucherschutz auch die Möglichkeit zur Sammelklage braucht – nur so können wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wirksam gerichtlich durchsetzen“, sagt Tiemo Wölken, Mitglied im Rechtsausschuss des Europaparlaments: „Es macht keinen Sinn, denselben Sachverhalt mehrfach von unterschiedlichen Gerichten erörtern und entscheiden zu lassen. Dies verursacht unnütze Mehrkosten. Außerdem riskiert man, dass jeweils unterschiedlich entschieden wird. Derartige unnötige Parallelverfahren sind nicht im Interesse der Allgemeinheit.“ Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten: „Dass Max Schrems nach diesem Urteil vor heimischen Gerichten klagen kann, ist ein Gewinn für den Datenschutz. Aber nach wie vor besteht gerade im Fall von marktdominierenden Konzernen wie Facebook das Problem, dass der einzelne Nutzer dem Ausverkauf seiner Daten nur wenig entgegensetzen kann. Wenn sich Betroffene jedoch zusammentun können, können sie Facebook und Co. leichter in die Schranken weisen.“ Das Europäische Parlament hat zuletzt im Zusammenhang mit dem Abgasskandal die Kommission dazu aufgefordert, ein effektives Rechtsmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher vorzuschlagen. „Eine Sammelklage ist gerade bei relativ geringen Schadenssummen notwendig, denn in diesen Fällen schrecken Bürgerinnen und Bürger oft wegen der Prozess- und Anwaltskosten sowie dem Zeitaufwand vor einer Klage zurück“, so Tiemo Wölken. „Die Unternehmen haben dagegen gut lachen: Aufgrund der hohen Hürden für den Verbraucher müssen sie selbst bei unlauterem Verhalten oder Versäumnissen kaum Klagen fürchten. Das ist nicht hinnehmbar.“ 2013 hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, innerstaatliche kollektive Rechtsschutzsysteme zu erarbeiten. Dies ist nicht gelungen. Im April 2018 wird nun ein Vorschlag der Kommission erwartet. Es bleibt abzuwarten, ob dieser der Problematik gerecht wird. Weitere Informationen: Büro Wölken +32 228 47431, Büro Sippel +32 228 37559 und Angelika Pentsi + +32 473 930 060 (Pressesprecherin)