15.11.2018

EuGH stärkt Preistransparenz

„Der EuGH hat die Rechte von Flugreisenden bei Buchungen gestärkt“, sagt Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag, 15. November 2018, müssen Fluggesellschaften bei Buchungen im Internet ihren Kundinnen und Kunden zumindest auch die Währung anbieten, mit dem der angebundene Dienst objektiv verbunden ist. „Das Urteil setzt der Handelspraktik der Preisverschleierung von Flugtickets durch undurchsichtige Währungsangaben zumindest teilweise ein Ende. Verbraucher und Verbraucherinnen müssen beim Kauf eines Flugtickets die Möglichkeit des Preisvergleichs und einen Überblick über die tatsächlichen Kosten haben“, so Evelyne Gebhardt. In der Rechtssache hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. geltend gemacht, dass die Fluggesellschaft Germanwings, die in Deutschland niedergelassen ist, für einen Flug von London nach Stuttgart ihre Preise nicht allein in Pfund Sterling angeben darf, sondern zumindest auch in Euro angeben muss. Dies muss zumindest dann gelten, wenn eine Fluggesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, in dem der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, im Internet einen Flugdienst mit Abflugort von einem anderen EU-Mitgliedstaat anbietet. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 228 37466 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513