07.03.2018

EuGH stärkt erneut Rechte der Fluggäste

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit seinem Urteil am Mittwoch, 7. März 2018, zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Entschädigungsansprüchen die Rechte von Passagieren erneut gestärkt. Gabriele Preuß, Luftfahrt-Expertin der SPD im Europäischen Parlament, zeigt sich erfreut über das Urteil: „Im Bereich der Fluggastrechte können EU-Vorgaben sehr viele positive Veränderungen für die Passagiere bringen. Leider versuchen Airlines immer wieder, sich vor ihren Verpflichtungen zu drücken. Daher ist es sehr erfreulich, dass der EuGH mit seinem Urteil Klarheit geschaffen hat.“ Im konkreten Fall hatten Passagiere eine Flugreise von Spanien nach Deutschland, die einen Zwischenstopp beinhaltete und von einer deutschen und einer spanischen Airline durchgeführt wurde, als einzelne Reise gebucht. Wegen einer Verspätung auf einer Teilstrecke verpassten die Passagiere ihren Anschlussflug nach Deutschland und erreichten ihr Ziel erst 13 Stunden später als vorgesehen. Unklar war bis zu dem Urteil, ob die den Passagieren zustehende Entschädigung vor einem deutschen Gericht eingeklagt werden kann. Dies hat der EuGH nun bestätigt und damit für mehr Rechtssicherheit gesorgt. „Wichtig ist, dass sich Fluggäste über ihre Rechte informieren, etwa auf den Seiten der Airlines oder der Europäischen Kommission. Noch immer werden nur sehr wenige Entschädigungen tatsächlich eingeklagt, dabei sind die Erfolgschancen ziemlich hoch“, so Gabriele Preuß, Mitglied im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments. Weitere Informationen: Büro Preuss +32 228 37845 und Angelika Pentsi + +32 473 930 060 (Pressesprecherin)