14.07.2011

Etappensieg für Handwerker im ländlichen Raum

EU-Kommission plant Änderung der Tachographen-Verordnung Handwerker sollen in Zukunft von der Fahrtenschreiberpflicht weitestgehend befreit werden. Die EU-Kommission plant, die Ausnahmeregelung für Handwerker von der Aufzeichnungspflicht durch Fahrtenschreiber auf einen Umkreis von 100 Kilometern zu erweitern, wie es gut informierte Kreise in der Kommission am Donnerstag bestätigten. „Diese Änderung, für die wir uns schon seit langer Zeit einsetzen, ist schon lange überfällig", bewertet Ismail Ertug, Verkehrsexperte der SPD-Europaabgeordneten, den geplanten Vorstoß. „Es freut mich zu sehen, dass die Kommission unsere zahlreichen Anfragen zu diesem Thema berücksichtigt hat", so der Sozialdemokrat weiter. Im Detail: Seit 2006 gilt für Lkws die in der EU-Vorschrift vorgesehene Pflicht zum Einbau eines digitalen Fahrtenschreibers, sogenannter Tachographen. Nationale Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht bestehen für Hand­werker derzeit nur bei einem Einsatz im Umkreis von maximal 50 Kilometer vom Betrieb. Die Fahrtenschreiberpflicht trägt zur Verkehrssicherheit bei, indem sie vor allem die Übermüdung von Lkw-Fahrern verhindern soll. Lenkzeiten spielen für Handwerker allerdings nur eine untergeordnete Rolle, da sie in der Regel im Nahbereich tätig sind. In der Überarbeitung schlägt die Kommission nun vor, die Umkreisgrenze auf 100 Kilometer auszuweiten. „Um der Wirklichkeit im ländlichen Raum gerecht zu werden, machen wir uns nach wie vor für eine Umkreisgrenze von 200km stark", so Ismail Ertug. „In dünn besiedelten Gebieten werden Aufträge oft in den weit entfernt liegenden Großstädten angenommen. Hierbei wird die Arbeit nicht am Steuer, sondern im jeweiligen Handwerk verrichtet", begründet Ismail Ertug seine Position für eine Erweiterung der Umkreisgrenze für Handwerker. Die Kommission wird den Gesetzestext voraussichtlich Mitte nächster Woche offiziell vorstellen. Nach der Sommerpause des Europäischen Parlaments wird der Verkehrsausschuss über den Vorschlag beraten.