14.11.2017

Einhaltung von Verbraucherrechten sicherstellen

Im Internet missachten Händler und Dienstleister zu oft die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Europäischen Union. Abhilfe stellt die überarbeitete Verordnung für eine bessere Zusammenarbeit der nationalen Behörden zur Durchsetzung von Verbraucherrechten in Aussicht. “Durch den stetig wachsenden Online-Handel bieten Händler ihre Waren und Dienstleistungen immer öfter grenzüberschreitend an“, sagt die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt aus dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament. „Deshalb brauchen wir auch Instrumente, die schnell und wirksam Abhilfe schaffen, wenn ein Händler sich nicht an bestehende europäische Verbraucherschutzregeln hält. Die überarbeite Verordnung berücksichtigt die Digitalisierung und den Online-Handel.“ Die neuen Regeln verstärken die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden, etwa durch eine gemeinsame Marktüberwachung oder durch die Schaffung eines gemeinsamen Warnsystems. Außerdem erhalten die Behörden mehr Befugnisse, um Verbraucherrechte gegenüber rechtswidrig handelnden Händlern durchzusetzen. So können die Behörden künftig beispielsweise selbst Testkäufe tätigen, sie können Domain-Registrierungsstellen oder Banken dazu auffordern, die wahre Identität eines betrügerischen Händlers preiszugeben oder sogar Websites mit betrügerischen Angeboten löschen. Dabei beschränkt sich der überarbeitete Verordnungstext nicht allein darauf, den betrügerischen Auswüchsen der Märkte im Internet Einhalt zu gebieten. „Eine neu eingeführte Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Ahndung von Verstößen schreckt potenzielle Täter stärker ab. Auch weiten die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten die praxiserprobten Sweeps, also systematische, zeitgleich stattfindende Überprüfungen von Verbraucherrechtsverstößen, zukünftig aus und führen sie nicht nur online, sondern auch im traditionellen Handel durch“, so Evelyne Gebhardt. „Die Reform ist ein Schritt zu mehr Verbraucherschutz in Europa, weil wir die zuständigen Behörden mit den Befugnissen ausstatten, die sie benötigen, um Verbraucherschutzverstöße aufzudecken und entsprechend zu ahnden“, sagt die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Evelyne Gebhardt. „Gleichzeitig stärken wir damit das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in den Europäischen Binnenmarkt.“ Nachdem das Europäische Parlament das Verhandlungsergebnis des Trilogs zwischen Parlament und Europäischem Rat gebilligt hat, ist davon auszugehen, dass der Europäische Rat das neue Regelwerk ebenfalls zeitnah bestätigt. Die geänderte Verordnung könnte dann Anfang 2020 in Kraft treten. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 2 28 37466 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)