10.12.2018

Dieselabgase am Arbeitsplatz begrenzt

„Europa sorgt für mehr Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. In der Lagerhalle, beim Bergbau oder im Güterverkehr sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders gesundheitsschädigenden Abgasen ausgesetzt. Das Europäische Parlament hat deshalb in den Verhandlungen mit der Kommission und der österreichischen Ratspräsidentschaft einen Grenzwert für Dieselemissionen von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter durchgesetzt, der dem deutschen Grenzwert folgt“, sagt Michael Detjen, sozial- und beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD. „Rund 3,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa sind mit den neuen Grenzwerten künftig besser vor Diesel-Emissionen geschützt, wie aus Zahlen des Forschungsprojekts des Instituts für Arbeitsmedizin hervorgeht“, erklärt Michael Detjen. Verursacht durch den Kontakt mit Karzinogenen und erbgutverändernden Stoffen am Arbeitsort ist Krebs die häufigste Todesursache in der Europäischen Union. Jährlich sterben zwischen rund 58.000 und 107.000 Menschen durch arbeitsbedingte Krebserkrankungen, errechnet das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt in den Niederlanden. Michael Detjen: „Das ist ein untragbarer Zustand. Im zweiten Grenzwertepaket kommen neben Dieselabgasen nun auch Motoröle in den Anwendungsbereich hinzu, die in Verbrennungsmotoren etwa zur Schmierung und Kühlung verwendet werden und Hautkrebs auslösen können". „Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz haben wir in der aktuellen Legislaturperiode sehr gute Fortschritte erreicht. Mit der heutigen Annahme sind Belastungsgrenzwerte für 20 karzinogene Stoffe eingeführt, die nachweislich Krebs und Erbgutveränderungen verursachen. Das erste von insgesamt vier Paketen der Überarbeitung ist bereits seit dem 16. Januar 2018 in Kraft. Hier haben wir Sozialdemokraten bereits europaweit verbindliche und strengere Grenzwerte für Holzstaub und stark ätzende Chrom-VI-Verbindungen durchgesetzt“, so Michael Detjen. Ein weiterer dritter Überarbeitungsvorschlag wurde am 20. November 2018 vom Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments gebilligt. Er beinhaltet unter anderem Begrenzungen für Formaldehyd, das bei der Herstellung von Farbstoffen, Arzneistoffen und bei der Textilveredelung verwendet wird. Die Europäische Kommission plant darüber hinaus, bis zum Ende der Legislaturperiode Ende Mai 2019 einen vierten Vorschlag zur Überarbeitung der Krebsrichtlinie vorzustellen. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird am Dienstag, 11. Dezember 2018, über die neuen Regeln abstimmen. Mehr Informationen: Büro Detjen + 33 3881 75563 und Hannah Cornelsen (Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) + 32 473556378