07.09.2011

Bundesverfassungsgericht lässt sich nicht von Euro-Gegnern missbrauchen

"Das Bundesverfassungsgericht lässt sich nicht von Euro-Gegnern missbrauchen!", kommentierte Bernhard RAPKAY, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten, erleichtert die Entscheidung der Karlsruher Richter zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil drei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen deutsche und europäische Rechtsakte sowie weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Griechenland-Hilfe und dem Euro-Rettungsschirm richten. "Das Urteil ist erfreulich und schafft endlich die notwendige Sicherheit, damit die eingeleiteten Operationen zur Stabilisierung in der Euro-Zone gelingen können", erklärte Bernhard RAPKAY weiter. Wie erwartet hätten die Verfassungshüter in ihrer Urteilsverkündung ausdrücklich die parlamentarische Kontrolle betont und gestärkt, indem sie die Bundesregierung verpflichteten, vor weiteren Rettungs-Aktionen die Zustimmung des Haushaltsausschusses im Bundestag einzuholen. "Das Gericht hat Frau Merkel und ihren Ministern klar die Schranken ihres Handels aufgezeigt und die Rolle des Parlaments als grundlegenden Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit bekräftigt", begrüßte Bernhard RAPKAY die eindeutigen Ausführungen des BVerfG dazu. Das Urteil diene, so der SPD-Europaabgeordnete weiter, vor allem auch als rechtliches Fundament für die institutionelle Stabilisierung der parlamentarischen Kontrolle durch das Europäische Parlament: "Eine Weiterentwicklung der Europäischen Union wird unvermeidlich werden. Das Urteil macht klar, dass die Zukunft Europas – in welcher Form auch immer – nicht allein dem Ermessen von 27 oder 18 Regierungschefs und damit einer schleichenden Demokratieaushöhlung überlassen werden darf. Demokratische Transparenz und institutionelle Stabilisierung in einem zukünftigen Europa kann nur durch ein starkes Europäisches Parlament sichergestellt werden", betonte Bernhard RAPKAY abschließend.