21.04.2021

Atomenergie ist keine Zukunftstechnologie

EU-Standard für nachhaltige Investitionen

Die Europäische Union plant den weltweit ersten Standard für nachhaltige Finanzprodukte. Im Juni 2020 beschlossen das Europäische Parlament und der Europäische Rat die sogenannte Taxonomie. Heute stellt die EU-Kommission die entsprechenden Umsetzungsvorschriften vor. Nach dem einheitlichen Klassifizierungssystem werden Kriterien festgelegt, um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit umweltverträglich ist und auch als solche ausgezeichnet werden kann.

Dr. Joachim Schuster, wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:  „Die Europäische Kommission hat in zentralen Fragen wieder einmal dem Druck des Europäischen Rates nachgegeben. Gas und Atomenergie aus dem Entwurf zur Taxonomie rauszunehmen ist keine Lösung, sondern nur die Verschiebung des Problems. Kernenergie ist keine grüne Technologie, auch wenn einige Mitgliedstaaten dies nicht wahrhaben wollen. Die sichere Lagerung von Atommüll ist nicht gelöst; die Unfälle in Tschernobyl oder Fukushima haben die verheerenden Umweltgefahren von Atomenergie für alle sichtbar offenbart.

Gas ist ebenfalls nicht klimaneutral. Investitionen in die Gasnutzeung können nur dann als grün angesehen werden, wenn Gas von Unternehmen nachweislich als Übergangstechnologie eingesetzt wird und nur so lange noch nicht ausreichend klimaneutrale Alternativen zur Verfügung stehen. Bis 2050 muss Gas vollständig ersetzt werden. Der einfache Ersatz von Kohle durch Gas in der Stromerzeugung kann deshalb nicht als grüne Investition gewertet werden. Es ist ein schädliches Signal, dass die Kommission die Auseinandersetzungen um diese klimapolitisch wichtigen Fragen auf den Herbst vertagt hat.“

Constanze Krehl, regionalpolitische Sprecherin der S&D und stellvertretendes Mitglied im Umweltausschuss:„Dieser Umsetzungsentwurf umfasst Kriterien für Bioenergie und Forstwirtschaft. Für diese Bereiche lockert die Taxonomie-Verordnung die nachhaltigen Standards, obwohl der Einsatz von Pestiziden oder die Zerstörung von CO2 speichernden Böden keinesfalls als nachhaltig klassifiziert werden kann. Hier ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Im Juni diesen Jahres steht die Reform der Erneuerbaren Energien Richtlinie an, die sich auch mit Bioenergie auseinandersetzt. Die Kommission hat zugesagt, die Kriterien dann zu aktualisieren. Dann müssen wir sicherstellen, dass diese den neuesten wissenschaftlichen Standards entsprechen und die klimapolitischen Anforderungen der EU erfüllen. Die Europäische Kommission bremst ihr eigenes Prestige-Projekt, den Green Deal, sonst selbst aus.“

Die Taxonomie-Verordnung ist seit 12. Juli 2020 bereits in Kraft. Die Kommission macht nun durch dieses erste Paket von Durchführungsbestimmungen die Implementierung möglich.