14.02.2019

Arbeitsschutz unter Beobachtung

Gemeinsame Arbeitskontrollbehörde beschlossen

Sozial- und Lohndumping bekämpfen: Das ist die Hauptaufgabe einer neuen europäischen Behörde.

Am Donnerstag, 14. Februar 2019, haben sich die Unterhändler aus den Mitgliedsländern, EU-Parlament und Kommission auf die Neuschaffung der gemeinsamen Behörde zur Arbeitskontrolle (European Labour Authority - ELA) geeinigt. 

"Die neue EU-Behörde arbeitet als Zahnrad zwischen den Mitgliedsländern und vereinfacht deren Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitskontrolle. Als zentrale Aufsicht koordiniert und unterstützt die Behörde nationale Anstrengungen dabei, für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen. Wo die nationale Kompetenz von Kontrollen an der Landesgrenze aufhört, ist eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern notwendig ", so Michael Detjen

"Diese Kontrollinstanz ist überfällig. Damit erhöhen wir die Möglichkeit für Arbeiterinnen und Arbeiter, im Nachbarland unter fairen Bedingungen zu arbeiten. Unserer sozialdemokratischen Fraktion war besonders wichtig, dass die Gewerkschaften im Leitungsorgan der neuen Behörde vertreten sind. Die konservative Mehrheit im Parlament und in Rat hat aber verhindert, dass die Sozialpartner ein Stimmrecht bekommen", so Michael Detjen. "Die ELA sorgt dafür, dass die verfassten Beschlüsse zum Schutz der EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser als zuletzt umgesetzt werden. Als zentrale Errungenschaft der Union gehört die Freizügigkeit und der Schutz der mobilen Arbeitnehmerinnen  und Arbeitnehmer unter Beobachtung." 

Nach der vorläufigen Einigung müssen das Parlament und der Rat noch zustimmen. Der zuständige Ausschuss wird am 19. Februar über das Verhandlungsergebniss abstimmen, bevor das Plenum voraussichtlich im April final darüber berät. 

Weitere Informationen:
Büro Detjen +32 228 37874 und Hannah Cornelsen +33 3881 74770 (Referentin für Presse -und Öffentlichkeitsarbeit)